Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 78 — Verbesserung der Organisation und durch soziale Besserstellung der Lehrer zu heben, blieben vor 1805 erfolglos. Die Obrigkeit er- liess auf Grund der gespannten Lage keine Schulgesetze; den Bauern aber war die alte Schule gut genug. Trotzdem versuchte der Fürst immer wieder, die Untertanen für das neue Bildungswesen zu ge- winnen. Verschiedene Hofkapläne sollten an der Verbesserung des Unterrichtes arbeiten. Unter anderem trat durch seine Bemühungen besonders Dr. theol. Josef Anton Fuetscher hervor, der apostoli- scher Notar war, früher Pfarrprovisor in Flums, nachher Pfarrer in Schruns und schliesslich Hofkaplan in Vaduz.34 Im Jahre 1800 präsentierte Fürst Alois Jakob Konstantin Steiger, ehemals Profes- sor der Rhetorik in Feldkirch, «in Rücksicht der so nötigen Unter- richtung der Jugend» als Hofkaplan.35 Um das nötige Geld zu beschaffen, wurden verschiedene Pro- jekte ausgearbeitet. Zu Ende des 18. Jahrhunderts frug Fürst Alois das Oberamt an, ob es nicht tunlich wäre, das Geld, das bei Ein- bürgerungen in die Nachbarschaft in die Hände der Untertanen komme, als Fonds zur Finanzierung der Schulen anzulegen.38 Die Summen würden ohnehin in ausgelassenen Festlichkeiten und wilden Trinkgelagen zu Ehren des neuen Bürgers zum grossen Teil nutzlos vergeudet. Menzinger unterbreitete dem Fürsten einen andern Vor- schlag, indem er mit Geldgeschäften eine ansehnliche Summe als Schulfonds erwerben wollte. Beide Pläne wurden einstweilen nicht verwirklicht.3' Auch die Bemühungen um Beschaffung von Lehrbüchern und Schulmaterial sind schon vor der Einführung der Normalschule zu beachten, 1789 übergab Hofkaplan Fuetscher anlässlich einer Konferenz im Oberamte dem Landvogt eine «Heilige Geschichte in Erzählungen». Das Buch wurde durch die Zensur des bischöflichen Ordinariates in Chur, weil es mit pantheistischen Ideen durchsetzt .'U. Hüchel. Schaan, 9:> f. 3.1. I. c, 103. 36. I.RA. AR. Fasz. XXIII 24, Hofkanzlei an das Oberamt, 6. Aug. 1789. 37. I. <:.. Bericht Menzingers, 10. Juni 1789. Als Jakob Lerch, ein Hintersasse in Vaduz, ins Bürgerrecht aufgenommen wurde, musste er 300 fl. Taxe /üblen und 200 fl. besondere Unkosten für eine «Trunküberreicbung für jeden (iciiiciniUiiKiiin •: 1. i\. Vorschlag .Menzingers. 7. Nov. 1789.
	        

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