Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 71 — II. Kapitel Staat und Schule 1. Die Schule vor 1805 a) Schulverhältnisse Die Glaubensboten waren auch die ersten Lehrer im weiteren Sinne des Wortes. Eine Kirchenversammlung aus dem Jahr 680 be- stimmte: «Presbyteri per villas et vicos Scholas habeant.»1 Nachher unterrichteten die Pfarrer das Volk. Als im 12. Jahrh. der aufblü- hende Handel einige Kenntnisse im" Lesen und Schreiben erfordert«*, wurden die Schulen, denen die Seelsorger vorstanden,2 zahlreicher. Die Bildung des Volkes war während des ganzen Mittelalters weit- gehend Pflicht der Geistlichen, wie das Schulwesen überhaupt in die Domäne der Kirche gehörte. Eine grundlegende Änderung im Bildungswesen trat erst im 18. Jahrhundert ein. Da nach der aufklärerischen Anschauung die Geistlichen die Schulung des Volkes vernachlässigten, griff die welt- liche Obrigkeit auch in katholischen Gegenden meist im Sinne des grossen Felbiger ein.3 Mächtig entfachte die Aufklärung den Bil- dungseifer. Analysierend und selbstsicher glaubte sie, in der Beto- nung des Wissens, in der Bildung des Intellekts und in der Verherr- lichung der Vernunft den Menschen ein ungeahntes Glück zu ver- schaffen; ungeachtet dessen verstieg sich jener kalte Wahn, allem Irrationalen abhold, bis zu den Exzessen der Revolutionstribunale und Wohlfahrtsausschüsse.4 1. Walther, 43. 2. Schnürer G., Katholische Kirche u. Kultur im 18. Jahrh., Paderborn 1941, 374. 3. Walther, 44 ff. 4. Schnabel II, 10.
	        

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