— 70 — Die Quersumme dieser historischen Details, die vom Kampf und der Auseinandersetzung zweier polaren Mächte, nämlich der Kirche und dem säkularisierten Staat berichten, dürfte wohl da- rin bestehen, dass der Fürst zur Zeit des Rheinbundes von Gesetzen völlig unabhängig niemand Rechenschaft schuldete als Gott, der ihm der theokratisch-absolutistischen Auffassung gemäss die Macht di- rekt verliehen hatte.77 Dadurch war ein Entgegenkommen der Kirche dem weltlichen Arm gegenüber bedingt, der in den früher aus- schliesslich in den Machtbereich der Kirohe gehörenden Belangen, wie zum Beispiel in der Ehe (res mixtae), seine Positionen festigte und einer Entwicklung Raum verschuf, die direkt ins 20. Jahr- hundert führte. 77. Holzknecht, 24 ff.