Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 46 — sehr gut, und um da« Archiv erwarb er sich grosse Verdienste, indem er die von den Franzosen anlässlich der Plünderung des Schlosses Vaduz über die Felsen hinuntergeworfenen Urkunden wieder sam- meln und registrieren Hess.117 Ebenso müssen dem Landvogt um das Schulwesen grosse Verdienste zugesprochen werden. Als 1805 der alte Rentmeister Fritz gestorben war"8 und der cholerische Schmieth sein Nachfolger wurde, entstanden zwischen dem alternden Landvogt und dem ehrgeizigen, neuen Rentmeister endlose Streitereien. Von beiden Seiten gingen erregte Klageschrei- ben nach Wien: «Er verfolgt mich . . » «Er verkauft Urkunden»,119 klagte der Landvogt; er «erschwert und verzögert alles . . », be- hauptete der Rentmeister. Erst fand der Landvogt in Wien Gehör,120 und Rentmeister Schmieth wurde scharf zurechtgewiesen, ja man drohte ihm mit Entlassung. Aber Fürst Johann notierte in lako- nischer Kürze: «Bleyht 'bey dem Schmieth.» Schliesslich gewann der Rentmeister bei den Vorgesetzten in Wien die Oberhand, da er bemüht war, die Rückstände der fürstlichen Rentkasse einzutreiben. Indessen musste der Landvogt Verweise wegen nachlässiger Amts- führung einstecken.121 Der ungünstige Bericht Hauers über den Landvogt führte zu dessen Entlassung. Menzinger sei, wie seine Gegner behaupteten, alternd in das Schlepptau einiger Dorfmata- dore122 gekommen; er sei ein «alter, descriptiver, verdrüsslicher Mann» und im Vergleich mit den Beamten in Wien «ein Tiro». Ganz übel rechnete Hauer dem Landvogt an, dass er Liechtenstein nur als ein «Honorifikum» betrachtete,123 das dem Fürsten keinen Gewinn bringen müsse. So wurde Menzinger am 1. Okt. 1808 durch ein vornehmes Schreiben des Fürsten in die Pension versetzt.124 117. Menzinger, 34. 118. HK. Wien. L 2 — 12. 13, Menzinger an den Fürsten, 12. Aug. 1805. 119. LRA. SR. Fasz. Z 1, Bericht Schupplers, 6. Jan. 1816. Schuppler nannte Schmieth einen «gewissenlosen Beamten . . . ». 120. HK. Wien L 2 —12, 13, Hofkanzlei an dasOberamt, 16. Okt. 1806. 121. 1. c. L 2 — 14. 32. Hofkanzlei an Menzinger. 31. März 1807; LRA. SR. Fasz. R 1, 28/pol.. desgleichen. 14. Sept. 1808. 122. BH. HK. Wien (1808) L 2 — 14, 41. Gemeint ist damit der unfähige Arzt Grass mit seinen Anhängern. 123. Vgl. Falke, 72 ff. Tatsächlich war früher Liechtenstein für den Fürsten mehr oder weniger ein «Honorifikum». 124. LRA. SR. Fasz. B 3. 50/pol., Fürst an Menzinger, I. Okt. 1808.
	        

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