Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

- 25 — publiziert werden».84 Zur Wahl begaben sich alle, die nicht ehr- und wehrlos waren und das 16. Lebensjahr erreicht hatten, in militäri- scher Ordnung, in der Herrschaft Schellenberg nach Bendern, in der Grafschaft Vaduz zum Hauptorte, wo jeweils die Wahl durch offenes Handmehr erfolgte,85 ein Wahlverfahren, das im 18. Jahrhundert als «unanständig» abgeschafft wurde.86' Nach dem Bericht des Land- schreibers Fritz strömten am Wahltag die Gemeindeleute jeder Nachbarschaft mit ihren Richtern, mit Trommeln, Pfeifen und Ge- wehren, «soviel sie ncinlich aufbringen» konnten, zum Wahlplatz. Die Richter begaben sich zum Amtshaus des Landvogtes, um ihn zum feierlichen Wahlakt abzuholen. Offiziere stellten die Leute auf dem Landsgemeindeplatz ordnungsgemäss auf. Dann defilierten die Wähler vor dem Amtshaus vorbei, öfters soll es vorgekommen sein, dass die Vorbeimarschierenden iin Angesicht der Obrigkeit «ein- ander grausam und elend zerschlagen» hätten, weil die Leute der sonderbaren Meinung waren, dass an diesem Tag ein «Freitag» sei und die Obrigkeit sie für am Wahltage begangene Vergeben nicht strafen könne.87 Wie es scheint, fiel es den Behörden schwer, in diesem Tage Ordnung zu halten, weshalb wir in den Dekreten, durch welche die Wahl ausgeschrieben wurde, stets polizeiliche Verord- nungen finden.88 Der Landvogt erschien auf dem Wahlplatz beritten, in Begleitung der Richter, von denen ein jeder einen Degen und eine Hellebarde trug. Die im Halbkreis versammelte Bürgerschaft schritt nun zur Wahl. Zu Beginn wurde die Landesoffnung verlesen und der Wähler- schaft die näheren Verhaltungsmassregeln bekanntgegeben. Hierauf veröffentlichte man die Militärpromotion. Dabei handelte es sich um die Ernennung einer kleinen Truppe, die repräsentativen Cha- 84. BF. HK. Wien (1784) L 2 — 14; Josef Fritz von Dalaas, Vorarlberg. 1775 — 85 Landschreiher. nachher Rentmeister; Tschugmell, 54. 85. BF.HK. Wien (1784) L 2 — 14. Der Wahlplatz in Vaduz befand sich in der Nähe der alten Florianskapelle (1870 abgetragen). In Bendern versammelten sich die Wahlfähigen vor der Statthalterei. Die Wahl fand auf dem Platz oberhalb der Eschebrücke statt. Die Behauptung Büchels, Eschen, 12, dass die Landammanwahl in Eschen stattfand, ist nicht richtig. . 86. KB. 524. 87., BF. HK. Wien (1784) L 2 — 14. 88. Vgl. Ospelt, Aemterbesetzung, 27 f.
	        

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