Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 136 — rüchte Beim Oberamte eintrafen, man denke an eine Verhinderung der Zusammenlegung des Bodens und der Durchführung etlicher Neuerungen.40 Zugleich weilte für kurze Zeit Dr. Schneider, der Anführer der Vorarlberger, in Vaduz.41 Schuppler wandte sich in einem Aufruf an die beiden Land- schaften.42 Die Abschaffung der Landammänner und Landweibel rechtfertigte das Oberamt durch die Souveränitätsrechte des Fürsten und die Nutzlosigkeit der alten Bräuche.43 Dann unterbreitete der Landvogt den Rebellen einen Vorschlag, um ihnen Wind aus den Segeln zu nehmen. Schuppler versprach, beim Fürsten dahin zu wirken, dass «sowohl bei der oberen und der unteren Landschaft ein verdienstvoller, Zutrauen verdienender Bürger, allenfalls auch wieder unter dem Namen eines Landammannes, aufgestellt würde, dessen vorzüglichstes Geschäft es wäre, das landschaftliche Ver- mögen zu besorgen, die Passivkapitalien zu verzinsen, die land- schaftlichen Rechte gegen dritte Personen zu vertreten; das Organ zu sein, durch welches die Bitten der Landschaft an das Amt und Seine Durchlaucht gebracht werden sollten».44 Hingegen hätte die- ser Landammann keine Gerichtsbarkeit ausüben dürfen; er hätte alle Jahre dem Oberamte den Vorschlag unterbreiten können, wie- viel der landschaftliche Bedarf zur Tilgung der Zinsen und Passiv- kapitalien und zur Deckung anderer Auslagen betragen dürfte. Das Steuerwesen aber wäre in der Hand des Oberamtes geblieben. Allein in der Folge geschah in dieser Beziehung nichts. Der Landvogt gab mit der Erklärung lediglich dem Druck der Umstände nach. Die Aufrufe des Landvogtes verfehlten zunächst jede tiefere Wirkung vollkommen: die Unruhen flackerten erneut empor. Da der Landvogt die Forderungen der Unzufriedenen sozusagen auf der ganzen Linie abgewiesen hatte, wollten die Rebellen mit der Drohung ernst machen, die sie in der Volksversammlung in Vaduz 40. LRA. SR. Fasz. L3 346/pol., Bericht Schupplers, 27. Juli 1809. 41. Hirn, 189 f., 207 f. 42. LRA. SR. Fasz. L3, 306/pol., Bescheid an die beiden Landschaften, 22. Juni 1809. 43. In der Maur, Johann, 176, Anmerkung 2. 44. LRA. SR. Fasz. L3 306/pol., Bescheid an die beiden Landschaften, 22. Juni 1809.
	        

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