Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 132 — 6. Die Zusammenlegung -der Güter eoll in einem grösseren Zeitraum durchgeführt werden. 7. Das fürstl. Rentamt möge in dieser geldlosen Zeit rücksichts- voller sein.20 Die Artikel erstrebten die Wiederherstellung der alten, durch die Dienstinstruktionen abgeschafften Ordnung, die Vernichtung sämtlicher durch Schuppler in Angriff genommenen Pläne und die Rückkehr zum Zustande, von dem die Entwicklung ausgegangen war. Die Untertanen versuchten, wie .Schuppler urteilte, die Wieder- herstellung jenes alten, schläfrigen Geistes, der den Fortschritt hinderte.21 Der Landvogt berichtet auch, dass unter den liechtensteinischen Untertanen Neigung bestand, Österreicher werden zu wollen.22 Der Wunsch wirrer Köpfe; sich aus dem kleinstaatlichen Leben zu lösen und sich einer Weltpolitik bestimmenden Grossmacht anzuschlies- sen, tauchte hier unzweideutig und nicht zum letzten Male auf: Das Verlangen nachten alten Institutionen paarte sich mit ver- räterischen Absichten. Im allgemeinen aber scheint der Aufstand Liechtensteins mehr ein Akt hilfloser Trauer um vorlorene Rechte und aufrüttelnde Verzweiflung gewesen zu sein, als berechnende Planung; denn Füh- rung hatten die Rebellen keine. Wahrscheinlich wurde durch die rau- schende Begeisterung für Kampf und Befreiung in Vorarlberg auch in Liechtenstein den teilweise berechtigten Ansprüchen des Volkes ein kriegerischer Akzent verliehen. Wenn manche Neuerungen in Liechtenstein von grossem Nutzen waren, so ist die Methode in ihrer Durchführung zu verurteilen! Der junge Landvogt hielt die Unter- tanen in ungebührlicher Weise zum Strassenbau an.23 Wohl war die 20. LRA. AR. Fasz. L 3, 306/pol., Abschrift d. Gesuches, 12. Juni 1809; In der Maur, Johann, 179 f. 21. HK. Wien L 2 — 3, 59, Bericht Schupplers, 27. Juli 1809. 22. 1. c, . . » denn nicht nur unausweichliche Aneiferungen der Vorarlberger, sondern auch der versteckte Wunsch österreichische werden zu wollen, verwirren ihre Köpfe ...» 23. LRA. SR. Fasz. S2, 139/pol., Verordnung, 4. März 1809. Faule sollten nach dem Befehl des Landvogtes mit Stockschlägen gebessert werden. Die Ar- beitszeit beim Strassenbau dauerte von 8 — 11 Uhr und von 1 Uhr ab, so- lange es tunlich schien.
	        

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