Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

- 124 - Jetloch blieben die Feudallasten mich wie vor bestehen, tro' der durch die französische Revolution ausgelösten Bestrebungen, die alten Lasten abzuschaffen. Die Dienstinstruktionen an Sehuppler drangen auf eine verschärfte Kontrolle der Abgaben von Bett- mist,176 Fastnachtshennen und dergleichen mehr. Der grosse und der kleine Zehnt177 wurden nach alter Gewohnheit eingezogen. Mit ver- schiedenen Gemeinden wurden der Einfachheit halber Verträge ge- schlossen, in welchen für einen befristeten Zeitraum vereinbart wurde, statt den Zehnten in Naturprodukten abzuliefern, ihn in Geld zu entrichten.178 Damit aber war keineswegs ein Loskauf des Zehnten verbunden. Neben den Steuern und ändern Abgaben muss- ten die Untertanen sowohl für die Herrschaft,179 wie auch zur Er- richtung und Instandhaltung der Rheindämme Fronarbeit leisten, um die 26 520 m lange Strecke180 gegen Hochwasser zu schützen.181 Den Einfluss österreichischen Denkens auf t 
die liechtenstei- nischen Verhältnisse bezeugt die Einführung des österreichischen allgemeinen Gesetzbuches.182 Während andere Rheinbundstaaten, wie Westfalen,183 das Grossherzogtum Frankfurt,184 Anhalt-Ko- then,185 Baden, das Grossherzogtum Berg und Bayern186 fast wört- 176. I. c, Fasz. IX 8 Matr. 11, mehrere Akten. . 177. PfA. Bendern, 27. Zchntlisten; Urbarien, 19 ff.; Schädler, Landtag, 95 ff. Büchel, Eschen, 13 ff.; Büchel, Mauren, 100 ff.; PfA. Schaan, 30, 31, 33, 34; ferner GM. Schaan, mehrere Akten VIII/6; Büchel, Schaan, 118 ff.; Büchel, Triesen, 34 ff. 178. LRA. SR. Fasz. Z3, Vertrag mit der Gemeinde Planken, 10. Juli 1808; 1. c, Vertrag mit Mauren, 10. April 1810. 179. - LRA. AR. Fasz. VII 8, Akten zur Fronarbeit. 180. Ph. Krapf, Die Gesch. d. Rheins zwischen Bodensee und Ragaz, Frauenfeld 1901, Schriften des Vereins für Gesch. d. Bodensees XXX, 41 f. 181. 1. c, 155 ff., über Hochwasser. 182. LRA. SR. Fasz. Alte Norm., 81/pol., Einführung des ABGB., 18. Feb. 1812. 183. Zachariä, 171;Usee, 14 ff. 184. Usee, 29 ff.; Pölitz, 43 f. 185. Perthes, 421; Usee, 38 ff. 186. Schnabel I. 150 ff.; Konföderationsakte, 111, Liechtenstein bestätigte damit seine Selbständigkeit im Bezug auf seine innern Angelegenheiten. Usee, 20 ff, 58 ff.
	        

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