Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

- f21 - Bei der Abwehr der Tierkrankheiten hielt sich Landvogt Schuppler meist an die Verordnungen des Bündner Sanitätsrates, auf dessen Rat und Anzeige der Landvogt die Grenzen, des Fürsten- tums für den Viehverkehr schlöss und öffnete.161 Liechtenstein machte dabei gute Erfahrungen. Die Bauern nahmen frommen Sin- nes zu Gebet und Prozessionen Zuflucht: «Man nimmt die Zuflucht zum Gebet», berichtet der Chronist, «die -Benderer Pfarrei geht mit Prozession auf Appenzell zum hl. Antonius». Die Obrigkeit aber wandte sich an «Leut- und Viehdökter», die über «Ursache und Kur dieser Krankheit» sehr verschiedener Ansicht waren. Die einen glaubten, der Grund der Krankheit liege in der vergifteten Luft, andere meinten in der Hitze und Dürre des Sommers, wieder andere führten die Seuche auf vergiftete Fliegen zurück. «Und ich meine», so fügte Helbert bei, «es ist eine Strafe Gottes gewesen». Mit einem spöttischen Seitenblick auf die wortreiche Vielfalt akademischer Hypothesen schloss er: «Hilfsmittel sind allenthalben nur von den gemeinen Leuten erfunden worden.» 
162 Trotzdem wurde 1809 einem in Ruggell wohnhaften Tierarzt namens Josef Heeb vom Oberamt die Erlaubnis zur Eröffnung einer Praxis gegeben. Nach einer U/2 jährigen «Lehr» bei einem schweizerischen Tierarzt hatte er die Hochschule in Freiburg im Breisgau besucht. Das Oberamt gestat- tete ihm, seinen Beruf auszuüben, unter der Bedingung, dass er einen ordentlichen Lebenswandel führe, seine Kunst nicht an den Menschen versuche, allen in Nöten stehenden Bauern im Stalle bei- stehe und «auch ohne Rast aind Ruh» nachforsche, ob Spuren von Seuchen vorhanden wären.163 Die wichtigsten der angeführten Gesetze wurden in der kurzen Zeit von 1808 bis 1812 erlassen. Sie sind Zeugen einer tiefgehenden Wandlung der innenpolitischen Lage. Nirgens leuchtete der rasche Wechsel von alt und neu in so grellen Farben auf, wie gerade in der Gesetzgebung. Schon eine kurze grundsätzliche Erläuterung deckt die Problematik der damaligen politischen Verhältnisse im Fürstentum auf. 161. 1. c, SR. Fasz. G7, desgleichen. 162. Helbert, 116 f. 163. LRA. SR. Fasz. B2, 466/pol., Schreiben Schupplers, 19. Okt. 1809.
	        

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