Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

Umstand brachte in gleicher Weise Erschwernisse, wie er die eiger willige Entwicklung lokaler Rechte förderte — oder auch missver- steilen Hess. Selbst die Landvögte wohnten nicht immer im Fürsten- tuni, sondern oft im nahen Feldkirch.9 So vergingen die Jahrhun- derte, ohne dass die politische Entwicklung im Gebiete des Fürsten- tums sich überstürzt hätte. Die Reformation vermochte die Grenzen des heutigen Liechtensteins nicht zu überschreiten.10 Erst die Ge- schehnisse zu Anfang des 19. Jahrhunderts sollten einen tieferen Einschnitt in die Geschichte des Landes bringen. Um 1800 stand die organisch gewachsene Tradition dem mächtigen obrigkeitlichen Wil- len gegenüber. Das Ergebnis einer jahrhunderte-langen Entwicklung fiel einem Willensakt zum Opfer: Durch die Dienstinstruktionen vom vom 7. Okt. 1808 an den Landvogt Josef Schuppler wurde eine Ord- nung menschlichen Zusammenlebens, nach der Generationen ihr Leben eingerichtet hatten, mit einem Federstrich zerstört.11 Man kann die Tiefe .und die Gewalt der Umwälzung, von der das Fürstentum Liechtenstein auf verfassungsmässigem Gebiet zu dieser Zeit ergriffen wurde, nur ermessen, wenn man die alten In- stitutionen mit den neuen Verwaltungsmethoden vom Jahre 1808 in Vergleich zieht. Liechtenstein erlebte ein ähnliches Schicksal wie andere europäische Staaten: Europa war von Umwälzungen erfasst worden; Napoleon herrschte. 9. Menzinger, 33; Vgl. Kehn. 73. 10. Frömmelt, 216 f. 11. DI. 203 ff., Iiier einschlägig besonders die Paragraphen: I, XI, XII, XIII, DI. 203 ff.
	        

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