Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 100 - rin begriffen werden. Man bedenke, das« die Guthaben des Fürsten bei den Bewohnern des Landes eich auf über 100 000 fl. beliefen und das Kontingent bezahlt werden musste. Auch galt es angesichts der Neuheit des Gesetzes, erst Erfahrungen auf dem Gebiete des Steuerwesens zu sammeln. Doch lagen im neuen System Elemente, die den reinsten Ab- solutismus bezeugten. Diese Tatsache trat nach dem Sturze der Landammahnverfassung geradezu offen ans Licht; nun hörte jede Kontrolle von Seiten des Volkes über die Verwendung wie auch über die Bewilligung der Steuern auf.44 Zudem betrug die Ver- mögenssteuer- 2% des geschätzten unbeweglichen Gutes, was selbst Schuppler viel schien.45 Allerdings ist zu bemerken, dass je- weils nur ein Drittel des geschätzten Wertes eines Grundstückes versteuert werden musste.46 Doch die Güter der Obrigkeit wurden nicht der Steuer unterworfen.47 Wenn man ferner bedenkt, dass von 1000 Familien, die Liechtenstein damals aufzuweisen hatte, ein Drit- tel sehr arm war und sich nicht 20 im Lande befanden, die man zur Klasse der mittelmassig begüterten Bürger hätte zählen können, dann nimmt das Steuergesetz die Maske eherner Härte an.48 Um 1817 verhalf neben Missernten die elende Armut dem Hunger zu grausamer Todesernte.49 Die Untertanen mussten nun die alten Lasten des feudalen Staates neben den neuen Abgaben tragen. Men- zinger war dem neuen Gesetz nie freundlich gesinnt. Hofrat Georg Hauer fühlte das bei seiner Inspektion des Fürstentums und schrieb dem Fürsten, der. Landvogt stünde der Angelegenheit fremd ge- genüber, als ob es sich um die Sache des «Moguls von Indien handelte».60 44. Vgl. Hirn, 61. 45. LRA. SR. Fasz. S5, ad 17/poL, Bericht Schupplers, 10. Jan. 1810; 1. c, AR. Fasz. XVII 18, Schreiben des Gesandten Grollenburg, 28. Jan. 1807; ferner Winkopp, Heft 4 — 6, 161 ff.; vgl. Huber, 312 ff.; alle Vergleiche zeigen die einschneidende Höhe des liechtensteinischen Steuerfusses. 46. Schädler, Landtag, 120 f. 47. LRA. SR. Fasz. SS, ad 17/pol., Bericht Schupplers, 10. Jan. 1810. 48. 1. c. 49. Büchel, Bendern, 160 f.; Schädler,: Das Hungerjahr 1817 in Liechtenstein. JB. (1918) 9 ff. 50. BH. HK. Wien (1808) L 2 — 14.
	        

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