Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1951) (51)

— 391 — Rosenkranzbrudenschaft gestiftet. Im gleichen Jahre wurden die Pfarrbücher eingeführt (Jahrbuch 1926, S. 99). 1653/54 legte Pfar- rer P. Karl Widmer auch neue Pfarrurbare an. Die Bestätigungsur- kunde vom 12. Januar 1654 (Jahrbuch 1917, S. 33, Druck ebd. 1926, S. 60 f.) ist teils gleichlautend mit der Abrogationserklärung vom 1. Mai 1654, die P. Karl Widmer auf fol. 29 eigenhändig in unser Jahrzeitenbuch eintrug. Mit diesem Datum wurde das Buch also für abgetan erklärt. Tatsächlich enthält es keine späteren Einträge, Ergänzungen oder Marginalien. Das nun veraltete Jahrzeitenbuch brachte jetzt P. Karl Widmer nach Pfävers, wo es bis zur Kloster- aufhebung im 1838 verblieb. In dieser Zeit kam es als Staatsgut nach St. Gallen. 1842 wurde es von St. Gallen mit den andern Eschner- Schriften und Urkunden indes nicht ins fürstliche Oberamt in Vaduz ausgehändigt (Jahrbuch 1917, S. 28), sondern verblieb im Pfäverser Stiftsarchiv in St. Gallen, das zwar dem Kanton gehört, aber vom Stiftsarchiv St. Gallen betreut wird. Vor einigen Jahren wurde es für das 'Fürstentum Liechtenstein photographiert. — Im Jahre 1831 legte der Pfäverser Konventuale P. Meinrad Gyr ein neues Jahr- zeitenbuch an, das aber nur Jahrzeiten seit dem westphälischi-n Frieden 1648 enthält. Er bemerkt dazu, dass die unruhigen Zeiten der Refomation und des 30-jährigen Krieges für Jahrzeitenstiftun- gen nicht günstig gewesen seien (Jahrbuch 1917, S. 32 oben). Tat- sächlich beziehen sich die meisten Stiftungen des alten Jahrzeiten- buches noch auf das 15. Jahrhundert. Von den pfarrkirchlichen Jahrzeitenbüchern Wiewohl klösterliche und bischöfliche Totenbücher sehr weit zurückreichen, werden Jahrzeitenbücher von Pfarrkirchen erst seit dem 14. Jahrhundert üblich und seit dem 15. Jahrhundert häufig. Die im 13. Jahrhundert sich vollziehende Ausscheidung des Vermö- gens und der verschiedenen Einkünfte nach Pfrund- und Kirchen- vermögen gab u. a. dazu den Anstoss. Auch mochten die blossen Wochen- oder Verkündungszettol nicht mehr befriedigen. Diese Pfarreijahrzeitenbücher haben aber im Gegensatz zu denen der Bi- schofs- und Klosterkirchen meist nur lokalen Wert. Ueber das Jahr-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.