Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1951) (51)

- 215 - geschlossen und der Kanaldamm, der im Volksmunde den Namen «Trachterdamm» trug, wurde abgetragen. Dieser unser Flurname hatte indessen mit der Einmündung des Mühlebaches in den Rhein nichts zu tun, was sich aus folgender Darstellung ergibt: Die Triesner hatten, wie auch die anderen Rheingemeinden in frühern Jahrhunderten mit den gegenüber liegenden Gemeinden hin und wieder wegen der Wuhrung am Rheine Streit. Ich verweise hier nur auf die Auseinandersetzungen in den Jahren 1635, 1647, 1664, ja im Jahre 1698 wurde am Rheine sogar Blut vergossen, in- dem von unserer Seile aus auf die Seveler und Wartauer geschossen wurde. Als nun im Jahr 1789 wieder ein Rheinausbruoh ins Wartau- ische erfolgt war und die Wartauer daran gingen ihre Wuhre wieder instandzustellen, erhoben die Triesner gegen diese Ausführung Ein- spruch. Diesmal kam es nicht mehr zur Selbsthilfe, sondern die Obrigkeiten, also das Oberamt in Vaduz und die Vertreter der acht alten Orte, denen damals das Sarganserländ noch unterstand, traten auf Einladung Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Verhandlungen zusammen. Nach langen Beratungen kam es dann zu dem sehr be- deutsamen neuen Wuhrvertrag vom 11. November 1790 *). Dieses schriftliche «Übereinkommnuss» legt für diesen Rhein- abschnitt die Wuhrmarken samt den genau eingemessenen Hinter- marken fest. Wohl um die gefährliche Überbreite, die der Strom hier hatte, auszumerzen, wurde nun vertraglich festgelegt: «Solle hiesiger- oder Triesnerseits unter der Riefe beim Garnetsch, War- tauischerseits aber ober dem Rheinbruoh, wo die Stellen bereits mit Pfählen bemerket worden sind, an beederseits vorigen Wuhrungen Trachterwuhre angelegt und diese in einer gleichförmigen Schräge 130 Klafter gegen die Mitte des Rheinbettes dergestalt fort- geführt werden, dass zwischen beeden Ende der Trachter- Kühr, welche nichtweniger mit Pfählen bemerket sind, 150 Klafter für die Rheinhofstatt übrig bleiben. Von den Enden itzt- gedachten' Trachterwuhren aber sollen die beederseitigen Streich- wuhr angefangen und bis auf die bei dem Haberwuhrkopf ebenfalls ]) Dieser Wuhrvertrag ist im Historischen Jahrbuch 1902 (Geschichte der Pfarrei Triesen) vollinhaltlich abgedruckt.
	        

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