Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1950) (50)

— 257 — Unsere Abschrift steht S. 661 — 662 ~ Nr. 427. Die Nummer ist von der Hand des Theodor v. Mohr angebracht, der darunter bemerkt: betrifft Bünden nicht. Dann steht von der Hand des Kontextes die Ueberschrift: Kaufbrief / zwi- schen fcjak Murer» als Verkäufer / und «Wältin Schrot» als Käufer, um einen Acker «zu Bachis». / 1398. / Der Kontext i::t ganz in deutscher Kurrentschrift^ die Eigennamen aber in Lateinschrift, alles von einer Hand von ca. 1830 ge- schrieben, und zwar von der Feder des Sebastian Anton Casura. Dieser wir später wiederholt Landammann in der Foppa l Gruob, xvar öfters Mitglied des Grossen Rates von Graubünden, und starb 1870. Seine Schrift reicht zur Haupt- sache von S. 596 — 678 des Bandes. Zur Ermittlung Casuras vgl. S. 603 und 612, an beiden Stellen mit Unterschrift. Nach L. S ( = locus sigilli) stellt nach unserer Urkunde ebenfalls von der Hand Casuras oben auf S. 663: Collationirt, und mit mit (sie!) dem Original, im Archive d. Stadt Chur, gleichlautend / befunden, .bescheint Chur, am tn / für die Standeskanzlei deren Direktor: (Unterschrift fehlt) Einzelne Stücke jedoch sind beglaubigt vom Bündner Kanzleidirektoren v. Planta 1833, 1834. Vereinzelte Stücke wtiter hinten sind kollationniert und für gleich- lautend befunden worden vom Präsidenten der grauhündnerischen Gesellschaft Theodor v. Mohr 1836, 1837. Es scheint, dass die Sammlung von der Geschichts- forschenden Gesellschaft unter Anregung Mohts angelegt uurde und die Ab- sicht vorlag, sie von der Standeskanzlei beglaubigen zu lassen, was dann in unserem Bande aber nur teils, besonders am Anfang geschalt. Weiter hinten holte Mohr diese Arbeit bei einzelnen Stücken selber nach. Bei dieser Sachlage darf man auch an unserer Urkunde wohl keine Zweifel hegen. Casura beschäf- tigte sich offenbar unter Möhrs Anregung und Kontrolle in seinen jüngeren Jahren mit der Abschrift von Urkunden. Original auch lt. Regesten Fritz Jecklins im Stadtarchiv Chur. Dieses befindet sich aber nicht dort und ist auch im dortigen Katalog von Jecklin, der Stadtarchivar war, nicht verzeichnet. Jecklin hat die Angabe in den Regesten also nur der ̂Abschrift Casuras entnommen und das Original fehlte schon vor ihm, ist also zwischen Casura (ca. 1830) und Jecklin (Stadtarchivar seit 1893, f 1927) verloren gegangen. Auch der Bearbeiter dieses Urkundenbuch es hat die Sache nachgeprüft, und zwar 1) im Urkunden-Katalog, 2) in der Sammlung P 1 —5 von Privaturkunden, 3) in den Akten. Auch nach Aussage des Archiv- beamten Lütscher befindet sich das Original nicht dort. Regesten: Jecklin, Regesten zur Urkundensammlung der Geschichts- forsehenden Gesellschaft von Graubünden, Manuskript im S.aatsarchiv und in der Kantonsbibliothek Chur, an letzterem Ort unter der Signatur B 1510 und vorn in jedem einzelnen Bande der Sammlung. — Weiteres Regest im Staats- archiv Chur, Sammlung Juvaha, III C, Nr. 39. — Alle diese Regesten verweisen für das Original auf das Churer Stadtarchiv* 1 7
	        

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