Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1950) (50)

— 244 — horizontal in zwei Teile zerschnitten. Die obere Blatthälfte ist 9,7 cm hoch. Die beiden Hälften waren zeitweise einmal durch einen Papiers!re'fen zusam- mengeleimt. Das Blatt hat überdies noch 6 senkrechte Einschnitte. Das Siegel sollte unten in der Mitte an einer Plica hangen. Siegeleinschnitte sind vorhanden. Wartmann glaubt, die Vollmacht sei ohne Zweifel nach Erledigung des Pro- zesses kassiert worden. Dies stimmt nur, falls das Siegel wirklich einmal hing* Die Tatsache, dass die Urkunde in St. Gallen verblieb und sich heute nicht im bischöflichen Archiv zu Chur befindet, zeigt, dass die Vollmacht nie ausgehän- digt, also nie perfekt wurde, und deshalb möglicherweise wohl nie besiegelt, sondern einfach durch Zerschneidung zum Voraus kassiert wurde. Die darin er- wähnte Sache hat im bischöfl. Archiv in Chur überhaupt keinen Niederschlag gelassen. Es scheint, als ob die Streitfragen noch rasch gütlich beigelegt worden seien oder dass man einen anderen modus procedendi vorgezogen habe. — Am obern Rande steht etwas nachlässsiger von der Hand des Urkundenschreibers: Hon(orabili) viro in Chr(ist)o p(at)ri et d(omi)no § divin(a) p(er)missione ahba(ti) Const(aneiensis) dyoc(esis). Das Wort viro ist durchgestrichen und die beiden letzten Worte sind von anderer Hand geschrieben. — Keine alten Rück- vermerke. Von neuzeitlicher Hand steht: Procuratorium pro / tuendis et con- seruandis rebus Monastery S. Galli / Cunone ä Stoffion Abbate. / 1396. 10. Cal. May. und die Signatur B 2 C. 5. / Cl. 1. Cist. 3. / (durchgestrichen:) arca A. — Im Text sind die schwachen Punkte nicht als Satzzeichen, sondern nur als zu- fällige Abstellpunkte der Feder zu werten und sind hier deshalb nicht be- rücksichtigt. Druck: Wartmann. St. Galler Urkundenbuch IV, Nr. 2111. a sie, oder doiro. vielleicht ein Name oder vielleicht wollte der Schreiber zuerst donüno schreiben, in welchem Falle der Rest dann viro zu lesen wäre, b sie ! c Volrico de Schalüii. Jodo<u et Hainrico Sunimur fratribus. Andonio de Fadill et uxori legitime. Conrado Kessler de Bludentz oder .... An- donio de Fadill et uxori legitime Conradi Kessler de Bludentz zu lesen, da Conr. gekürzt. In Bludentz kann tz auch cz gelesen werden. Wart- mann hat Bludenz. d das erste t wie v geschrieben; Wartmann liest Lütpreht. e Wart mann hat Eli am. / defendendi W. g sehr fraglich. Es stehen zuerst 3 niedere Srhäfte wie m, ni, ui. iu. in mit Kürzungsstrich, dann folgt dendi. h difinitivas W. i apostolos W. Im Original steht applo* mit Kürzungsstrich, j quoHens W. k Schaft des f doppelt; faciendi W. I Ende des ersten Blutteiles.
	        

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