Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1950) (50)

— 241 — tligeh Herren seien, Burgstall, Weingarten und Güter zu Rebstein im Rheintal gekauft habe. Dazu gehören Gerichte, Zwangsrechte und Banne samt aller Zubehörde, so wie jene sie inne gehabt und genossen haben. Alldas sei Lehen von uns und unserem Gotteshause zu St. Gallen. Er zeigte auch einen von den obgenannten Herren ausgestellten Übergabebrief, der am Ende des Schrifttextes mit den aufgedrückten Siegeln jener Herren besiegelt war und von Wort zu Wort also lautet: (folgt die Urkunde vom 20. Dezember 1395) Darnach bat uns Herr Ulrich, dass wir ihm Burgstall, Weingarten und Güter zu Rebstein mit Gerichten, Zwangsrechten und Bannen und samt allen Rechten und Zubehörden, so wie jene sie inne ge- habt und genossen haben, zu rechtem Lehen verleihen mögen. Wir erhörten ihre Bitte und liehen da dem ehegenannten Herrn Ritter Ulrich von Ems dem älteren zu rechtem Lehen Burgstall, Weingarten und Güter zu Rebstein mit Gerichten, Zwangsrechten und Bannen und mitsamt aller Zubehörde, so wie sie seine Herren Vorgänger inne gehabt und genossen haben. Mit diesem Briefe ver- leiben wir ihm, was wir ihm zu Recht leihen sollen, und zwar ganz und gar ohne Schaden an unseren und unseres Gotteshauses Zehnten und anderen Rechten. Zur wahren Beurkundung dieser Sache ha- ben wir obgenannter Abt Kuno unser Siegel öffentlich an diesen Brief gehängt. Anschliessend verkünden wir Gebrüder Hartmann, von Gottes Gnaden Bischof von Chur, und Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans, dass alles, was von uns in diesem Briefe ge- schrieben steht, gänzlich wahr sei. Zur grösseren Sicherheit dieser Bekanntmachung, haben auch wir unsere eigenen Siegel öffentlich an diesen Brief gehängt, der gegeben ist am Dienstag vor Mariä- Lichtmess im Jahre nach Christi Geburt 1396. Original im Stiftsarchiv St. Gallen, O. O. 4. G. 4. — Pergament 40,2 X 22 cm. Gotische Kursive. Vorberänderung und Vorlinierung teils sicht- bar. Rand oben und seitlich 2,7 cm. Unten an der Plica Einschnitte für 3 Siegel; die der beiden Grafen von Werdenberg-Sargans-Vaduz fehlen jedoch, das des Abtes von St. Gallen ist an einem Pergamentstreifen eingehängt. >J<S. CVoNONIS DEI GRA ABBAUS MONASTERII SCI GALLI (über GRA und SCI sind Kür- 1 E
	        

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