Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1950) (50)

— 202 — sollen auch, wie oben geschrieben steht, die obgenannten 96 Pfund Pfennige erhalten, sodann alles Gut, es sei liegendes oder Fahrhabe, Eigen oder Lehen, Pfandschaft oder anderes Gut, das der obge- nannte Kuno Volrer selig jenseits des Bodensees hinterlassen hat, gleichgültig ob es benannt sei oder nicht, besucht oder nicht. Sie soll auch die Geldschuld zahlen, die er jenseits des Bodensees hinterlassen hat, ohne Schaden der ehegenannten Margareth Vaistli und ihrer Erben und zwar ausschliesslich jenes Bargeldes, von dem hievor Bescheid gegeben wurde. Beiden Frauen und ihren Erben sollen ihre Anteile und Güter so verbleiben, wie hie.vor bestimmt ist, ohne jede Versäumnis oder Beirrung und ohne jede Gefährdung, da sie allbeide alldas mit meiner Hand und mit ihren Vögten vor mir und vor der öffentlichen Gerichtsgewalt zu Recht und nach gültigem Urteil samt Uebergabe und Verzicht und mit allen Dingen, Worten und Werken so vollführt und getan haben, dass alles Rechts- kraft erlangt und damit jetzt und fürderhin fest und stät bleiben soll. Zur Beurkundung der Wahrheit, wegen der Bitte Beider, auf Veranlassung des Gerichtes und besonders um zu bezeugen, dass Heinrich Hofschreiber und Heinz Bächli den Frauen mit meiner Hand und nach dem Rechte als rechtmässige Vögte beigegeben wurden, hänge ich oberwähnter Stadtammann mein eigenes Siegel an diesen Brief, doch mir und meinen Erben ohne eventuellen Schaden. Wir Heinrich Hofschreiber und Heinz Bächli verkünden auch, dass diese Sache, wie oben Bescheid gegeben wurde, mit unserer Einwilligung und mit unserer Gunst so vollführt worden ist, dass es Kraft habe und erlangen möge, da wir an jenem Tage der obgenannten Frauen rechte Vögte waren, wie hievor geschrieben steht. Zur Beurkundung hängen wir Beide unsere Siegel an diesen Brief, doch uns und unseren Erben ohne Schaden. Gegeben zu Feldkiroh am Freitag vor der Lichtmesse 1384. Original im Stiftsarchiv St. Gallen (ehem. Alt St. Johann) R. R. 1. A. 8. Pergament 35 X 27 cm. Fleckig. Initiale. Gotische Kursive in brauner Tinte. Vorlinierung und Vorberänderung nicht ersichtlich. Die drei Siegel sind
	        

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