Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

Die nachstehende Veröffentlichung hat den Zweck, einen Beitrag zur Kulturgeschichte unseres Landes zu liefern. Es wird damit ermöglicht werden, den Sittenzustand und die Rechtsgewohnheiten unserer Vorfahren aus alter Zeit in mehr als einer Beziehung näher kennen zu lernen. Die von mir gesammelten Quellen, welche in dieser Arbeit teils wörtlich, teils auszugsweise mitgeteilt werden sollen, sind folgende: 1. Eine in meinem Besitze befindliche Original-Pergament- urkunde des Grasen Rudolf von Sulz vom Jahre 1531. Die Urkunde ist noch sehr gut erhalten, ebenso das derselben an- gehängte Siegel der Grafen von Sulz. Sie enthält Bestim- mungen über Erbrecht, Verfährung und Testamente. 2. Drei geschriebene Landsbräuche. Landsbrauch nannte man in früheren Zeiten die alt hergebrachten und zu Recht bestehenden Gesetze und „Ordnungen" eines Landes. Viele solche „Bräuche" wurden lange Zeit nur durch mündliche Ueberlieferung als „alte Gewohnheit" auf- recht erhalten, später aber gesammelt und geschrieben, bei dieser Gelegenheit dann auch wohl verbessert. Die geschriebenen Landsbräuche dienten den Landammännern als leitendes Hand- buch zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten bei Erbsabhandlungen, im Gerichtsverfahren, und in der Ueberwachung des Polizei- wesens. Die drei Landsbräuche, welche ich ausfindig machen konnte, i) sind Abschriften, welche Landammänner für ihren dienstlichen Gebrauch anfertigen ließen. i) Nach Vollendung dieser Arbeit kamen mir noch 2 Exemplare zu, welche zwar — da mehrere Blätter fehlen — nur einen Teil der alten Landsbräuche enthalten. Beide sind wörtlich gleichlautende Ab- schriften, die im Anfange des 17. Jahrhunderts niedergeschrieben wurden, und nach dem abgegriffenen Zustande der Blätter offenbar viel von den Landammännern für ihre dienstlichen Obliegenheiten benutzt worden waren. Zum Einbinden der beiden Exemplare wurde Pergament benützt, auf welchem prächtig geschriebene Noten samt lateinischem Text aus dem Rituale sür die hl. Messe sichtbar sind. Die verwendeten Pergament- blütter stammen wohl aus alten Missalen, welche vor Erfindung der
	        

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