Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 208 — 40, Mit Einführung der geordneten Berlasscnschafts-Abhandlungen trat auch der Fall der Waiscurechuuiigsführung ein, welche nach der zuliegenden Instruktion zu führen sein wird. 44, Einen nicht unbedeutenden Vorteil für das Fürstentum vermag der unerschöpflich vorhandene Tors herbeizuschaffen und so zum Surrogat des nicht überflüssigen Holzes zu dienen. Nur zu Wenig ist dieser Brennstoff bisher benützt worden, der nach der eingeholten Erfahrung sowohl zu Betreibung eines Hochvsens und svhiniger Eisenerzschmelzung, Glasfabrikation, Ziegel- und Kalkbrennerei, dann häuslicher Feuerung verwendet werden kann, — Sie werden mit diesem Brennstoff Versuche im Kleinen anstellen und hieraus die Resultate zu abstrahieren haben und nachdem sich wie gesagt mit Anwendung des Torfes Eisenwerke betreiben ließen, die dortige Gegend, besonders in? Saminatal hinläng- liche Eisenerze enthält, so glaubt man der Mühe wert zu sein, den Gehalt dieser Erze, dann des Torfs zu prüfen, daher Sie gelegenheitlich etwa 2 Ziegel Torf nnd einige Pfund Eisenerze mittelst dem Postwagen anher senden wollen. Im Vorstehenden ist Ihnen die fürstliche Willensmcinung vor- gczeichnet, die Sie in genaue Erfüllung bringen werden, wodurch Sie das in Sie gesetzte fürstliche Vertrauen rechtfertigen und sich fernere Gnaden erwerben werden, Theobald von Walberg m, p, Pr, hochfürstlich Johann Liechtensteinische Kanzlei, Wien, den 7, Oktober 1808, Georg Hauer m, P, Proklamation des Landvogtes Schuppler vom IS. Juni 18VS. i) Bewohner dieses Fürstentums! Ihr werdet in dieser unruhigen Zeitperiode, in welcher Ihr es unter die größte Wohltat des Himmels rechnen könnt, von den Drang- salen des Krieges bis nun verschont geblieben zu sein, von Drangsalen, die Ihr schon leider öfters empfunden habt nnd die bis zur Stunde ') L. R, A,, Akt Nr, 346/poI, Jahrg,-1809.
	        

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