Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

Anhang. Auszug ans der dem Landvogt Josef Schuppler erteilten Dienstinstruktion vom 7. Oktober 1808.') Aus landesväterlicher Fürsorge für das Wohl deS Untertans von Hohenliechtenstem .... haben sich Seine Durchlaucht bewogen gefunden, ini verwichenen Sommer den .... Hvfrat Hauer nach Hohenliechten- stem abzusenden, um durch ihn den Zustand des Fürstentums . . . . erheben zu lassen. Über den erstatteten diesfälligen Vortrag geruhten Seine Durch- laucht zu befehlen, dem Herrn Landvogt gleich bei Antritt der Oberamts- verwaltung jene Vorschriften mitzugeben, durch die das Wohl des landesfürstlichen Untertans am gesichertsten bezweckt .... werden kann — Seine Durchlaucht hegen das volle Vertrauen in Ihre Kennt- nisse, Beflissenheit und Trcne, dnß Sie diesen vorgefaßten Erwartungen entsprechen, den Befolg der nachstehenden Vorschriften auf die klügste Weise herbeiführen und für alle Zeiten standhaft sichern werden. 1. Nachdem durch die rheinische Bnndesakte vom 12. Juli 1806 die vormalige Reichsverfassnng aufgehoben worden, der auf dein Fürstentum Hohenliechtenstem seit undenklichen Zeiten ausgeübte Landesgebrauch so wenig sich mit dem Geist des dermaligen Zeitalters und der vorgerückten Kultur, als der in benachbarten Staaten eingeführten Verfassung verein- baren läßt; so halten es Seine Durchlaucht Höchst Ihrer Vorsorge augemessen, unter beabsichtigter Aufhebung des bestandenen Landes- gebrauches und derlei hergebrachten Gewohnheiten vom 1. Jänner künftigen Jahres als Grundgesetz der Landesverfassung vorzuschreiben: 1. Eine den Zeitumständen und Verhältnissen des Landes an- passende Jurisdiktionsnorma; 2. ein bürgerliches, peinliches nnd Polizeigesetz; 3. die Ordnung des diesfälligen Verfahrens; 4. Instruktion zur Einführung und Behandlung der Grund- bücher, dann ö. der Verlassenschaftsabhandlnngen; )̂ Das Originale der Dienstinstruktion liegt im Faszikel 1, L. R. A. — Wir bedienen uns bei obiger Veröffentlichung und bei jener unter S und <ü der heutigen Rechtschreibung.
	        

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