Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 200 - Es liegt auf der Hand und braucht nicht näher erläutert zu werden, daß die Abwicklung vieler recht heikeln Angelegen- heiten wesentlich erleichtert und manches Mißverständnis ver- mieden worden wäre, wenn eine solche Unmittelbarkeit des Verkehres wenigstens von Zeit zu Zeit möglich gewesen wäre. Daß nicht sofort alle Früchte der wohldurchdachten Maß- nahmen des Fürsten und der äußerst umsichtigen Verwaltung des Landvogtes Schuppler in vollem Umfange zum Vorscheine kamen, ist Umständen zuzuschreiben, die außerhalb menschlichen Verschuldens lagen; insbesondere behinderten die Mißjahre, welche hintereinander in der Zeit von 1810—1817 gefolgt waren, einen eigentlichen Aufschwung; namentlich im Jahre 18.16 war die Not so groß, daß ein Ausfuhrverbot für Früchte erlassen werden mußte und das Jahr 1817 war durch Wasser- schäden und Stürme gekennzeichnet. Solche widrigen Zufälle pflegen nicht selten das Urteil über die Leistungen selbst der besten Verwaltung zu trübe:?; je weniger einsichtsvoll eine Bevölkerung ist, um so mehr wird sie geneigt sein, für Leiden, die ihr zustoßen, die Obrigkeit mitverantwortlich zu machen, mag diese auch daran ganz unschuldig sein, dagegen wirklichen Leistungen der Obrigkeit die Anerkennung zu versagen. Wer ruhigen und unbefangenen Blickes die Verhältnisse betrachtet, kann nur zu den: Urteile gelangen, daß dnrch die weisen Maß- regeln des Fürsten und dnrch die sorgfältige und gewissenhafte Ausführung, die Schuppler ihnen sicherte, der allgemeine Zu- stand der Verwaltung und das sittliche Niveau des Volkes bedeutend gehoben wurde und daß dadurch auch eine günstige Basis für eine künftige Fortentwicklung geschaffen wurde.') für die Ausführung der (im Anhange auszugsweise abgedruckten) In- struktion vom 7. Oktober 1808 mit dem Beisatze bekannt gegeben wurde, daß er das in i n gesetzte Vertrauen des Fürsten vollkommen gerecht- sertigt habe; soweit ich unterrichtet bin, ist Schupplcr während seiner 18jührigen Dienstzeit in Liechtenstein nur dieses einzige mal zur Ab- wicklung von Amtsangclegenhciten in Wien gewesen. ° i) Bezeichnend für Kaisers Voreingenommenheit ist sein Urteil über die äußerst fruchtbare, von den besten Absichten beseelte Reform- tätigkeit' des Fürsten. Kaiser sagt S. 506: „Die Neuerungen folgten rasch; manche jedoch waren wohltätig und gut gemeint, wie z. B. die Einführung eines Hupothckcnbuches, die Versuche, die Güterzerstück- lung zu hemmen teils durch Zuteilung eines bestimmten Maßes von
	        

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