Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 198 — immer mit Hingebung und vorkommenden Falles sogar mit Selbstaufopferung wahrnahm.') Dieser Eindruck wird sich unbedingt jedem aufdrängen, der das reiche, von Schuppler in musterhafter Ordnung hinter- lassene Aktenmaterial über seine Amtsführung durchforscht; er wird daraus entnehmen, daß zu jenen Zeiten, als Schuppler in Liechtenstein den Dienst antrat, geradezu chaotische Zustände geherrscht hatten, daß das schon früher arg mitgenommene Land durch Kriege, Krankheiten und andauernde Mißernten fowohl nach der materiellen wie nach der moralische:: Seite hin in einen bedauernswürdigen Notstand geraten war, und daß Schnppler mit nie erlahmenden: Eifer alles tat, um das gänzlich darniederliegende Volk nach den wohlverstandenen Absichten des scharfblickenden Fürsten moralisch und materiell einer besseren Kulturstufe zuzuführen. Eine solche Aufgabe konnte natürlich nicht der nächst- beste lösen, dazu bedürfte es in den damaligen rauhen Zeiten einer Herrennatur, die, getragen von einer starken Über- zeugung, in sich die sittliche Kraft fand, um der allgemein ein- gerissenen Zügellosigkeit ohne Bedachtnahme auf eingelebte üble Gewohnheiten, ungegründete Vorurteile und ungerechtfertigte Empfindlichkeiten und unter Aufopferung persönlicher Bequem- lichkeit mit starker Hand entgegenzutreten. Daß Schuppler eine solche Herrennatur war, ist sür die damaligen Verhältnisse wahrlich nicht das geringste Gute, das man ihm nachsagen kann, aber ganz haltlos ist es, ihn zu einem brutalen Gewaltmenschen zu stempeln, denn es kann nicht leicht jemanden geben, der seine Verfügungen so sehr an vernünftige Erwägungen knüpfte und der sich mit größerer Vorliebe, wenn auch oft ohne den gewünschten Erfolg, gerade an die Einsicht der Untertanen wendete, wie er selbst. 2) Groß i) Es soll nur nebenbei erwähnt werden, daß Schuppler auch einen äußerst prägnanten, auf vorzügliche Geistesbildung hindeutenden Stil schrieb; wenn bei irgend jemanden so gilt bei ihm das Wort: „l^o stvls o'sst I'bomwo". Seit Kaiser hat sich die Gewohnheit eingelebt, Schuppler als rücksichtslos zu bezeichnen. Wenn Rücksichtslosigkeit in der Außeracht- lassung berechtigter Interessen anderer besteht, so kann Schuppler, wie aus allen seineu Verfügungen hervorleuchtet, durchaus nicht als
	        

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