Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 184 — das Fürstentum einzurücken hätten. In dieser peinlichen Lage stellte sich Schuppler an die Spitze einer Deputation, die den General Froment noch einmal mündlich um Zurücknahme seiner Forderung angehen sollte; über vieles Bitten ließ sich Froment endlich bewegen, von der Lieferung von Naturalien nnter der Bedingung abzustehen, daß eine entsprechende Geld- summe geleistet werde; nach langem Feilschen ermäßigte Froment auch hier sein ursprüngliches Begehren bis auf 500 sl. und bestimmte, daß hievon bis 7. Oktober zwei Fünfteile von den fürstlichen Renten und drei Fünfteile von den Untertanen aufgebracht werden; die letzteren aber waren froh, daß sie, durch die kräftige Intervention Schupplers- wenigstens von einem größeren Übel bewahrt blieben. Am 8. Oktober wnrde Froment der Betrag eingehändigt, die verlangte und versprochene ord- nungsmäßige Bestätigung hierüber war aber nicht zu erhalten. In einer Korrespondenz, die Schuppler nachträglich mit dem fürstlichen Gesandten Edmund Freiherrn Schmitz von Grollenburg über das Vorgehen des Generals Froment führte^ kam zum Ausdrucke, daß Froment die Umstände benützt habe, um sich einen privaten Vorteil zu verschaffen und daß die mündlich und schriftlich anbefohlene Sequestration des Fürsten- tums in Wirklichkeit nicht existiert habe und nur ein listiges Vorgeben Froments gewesen sei, um das abverlangte Geld zu erzwingen. Die kriegerischen Ereignisse hatten zur Folge, daß die Korrespondenz Schupplers mit dem Fürsten und der Hoskanzlei nur ganz unregelmäßig und zum Teil entsiegelt in Wien ein- langte; so kam Schupplers Bericht vom 27. Juli 1809 über die ausgebrochenen Unruhen mit verletztem Siegel erst am 12. November 1809 der fstl. Hofkanzlei in Wien zu, welche nicht umhin konnte. Schuppler mit Schreiben vom 22. No- vember 1809 die Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, daß er sich „in den fürgewesenen Tagen mit Anstand und Würde be- nommen und die angemessensten Maßregeln gewählt habe, die )̂ Eine genaue Darstellung dieser Vorfälle, für welche auch sonst aktenmüßige Belege vorhanden sind, enthält der Bericht Schupplers vom 27. Oktober 1809 Nr. 453/pol., L. R. A.
	        

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