Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 183 — Landvogt in kategorischer Weise aufforderte, bei persönlicher Verantwortung neuerlich nach Waffen nachsuchen zu lassen, worauf abermals 31 Stück meist schlechte, zum Teil erst nach Durchführung der früheren Entwaffnung angeschaffte Gewehre zum Vorschein kamen; ebenso mnßte eine scharfe Nachforschung nach fremden paßlosen Individuen veranstaltet werden, die aber ergebnislos blieb; sür kurze Zeit wurde auch jeder Ver- kehr gegen die Schweiz gesperrt, diese Sperre jedoch bald wie- der aufgehoben. Am 21. September 1809 kam General Froment mit seinem Generalkommissür, dem kgl. baur. Landgerichtsassessor Dr. Bitschnau, in Begleitung von 14 Kavalleristen nach Va- duz und eröffnete dem Landvogt unter Berufung auf einen angeblichen Befehl Napoleons, daß das Fürstentum mit Se- questration belegt sei; er untersagte dem Amte nachdrücklichst jede weitere Korrespondenz mit dem Fürsten, der Hofkanzlei und dem Gesandten und wiederholte den Befehl am 30. Sep- tember 1809 schriftlich in brüsker Weise unter Androhung der Arretierung Schupplers für den Fall des Zuwiderhandclns, wobei er gleichzeitig verfügte, daß die Landschaft vom 1. Ok- tober an täglich je 100 Rationen Heu und Hafer, sowie Korn sür 200 Brodrationen nach Feldkirch zn liefern habe, widri- gens militärische Exekution verhängt würde. Dieses Ansinnen kam um so nnerwarteter, als General Froment dem Land- vogt bei Gelegenheit des Erlages der früher erwähnten Sum- men versprochen hatte, das Fürstentum künftig von jeder Be- quartieruugs- und Verpflegungslast zu verschonen. Schuppler beklagte sich sogleich in einer meisterhaft ab- gefaßten schriftlichen Vorstellung über diese harte Behandlung nnd wies auf die Unmöglichkeit hin, die verlangten Requisi- tionen, die täglich Kosten von mehr als 80 fl. erfordert hätten, zn leisten. Die vorgebrachten Gründe fanden jedoch kein Gehör; Froment erklärte, daß er sich mit bloßen Worten nicht begnüge, erneuerte seine Befehle mit aller Entschiedenheit und bestimmte bereits jene Truppen, die zur Durchführung der Exekntion in )̂ Schreiben Schupplers vom 1. Oktober 1809 Nr. 442/poI., L. R. A.
	        

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