Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 182 - Fürstentum Liechtenstein habe täglich sür 150 Mann Infan- terie und 50 Mann Kavallerie Lebensmittel und Fourage nach Feldkirch zu schaffen, sechs Transportsuhren zum Bedarfe der Truppen täglich zu stellen uud müsse überdies nach dein Bei- spiele Vorarlbergs gänzlich entwaffnet werden; Waffen und Munition seien bei strenger Verantwortung des Landvogts dem General abzuliefern. Schuppler wurde nicht müde, ans die Zugehörigkeit Liech- tensteins zum Rheinbunde, auf das ruhige Verhalten des Landes während des nachbarlichen Aufstnndes und auf die durch frühere Truppcneinquartierungen verursachte Armut der Bevölkerung hinzuweisen; dies hatte zur Folge, daß der Ge- neral die Ordre zur Verpflegung der Truppen zurücknahm, sich mit einer einmaligen Lieferung von 50 Zentnern Heu begnügte und cmch die täglichen Vorspannsfuhren bis auf zwei Wägen herabminderte, für sich aber eine Erkenntlichkeit von 220 fl, in Anspruch nahm, die denn auch vom Lande nach der Steu- errepartition aufgebracht und dem General eingehändigt wur- den; )̂ bei einer neuerlichen Zitation, die Schuppler erhielt, verlangte Froment jedoch abermals als Gegenleistung sür die Ordnung, die er unter den Truppen halte und für den Schutz, den er dem Lande durch Vcrschonung desselben mit Einquar- tierungen zukommen lasse, einen Beitrag von 300 fl., der ohne Konkurrenz der Untertanen aus den fürstlichen Renten geleistet werden solle, indem er durchblicken ließ, daß er dein Lande bei allfnlliger Weigerung große Unkosten verursachen könnte; er begnügte sich aber schließlich mit 150 fl., die ihm auch be- zahlt wurden. 2) Die vorgeschriebene Entwaffnung wurde vorgenommen, das Resultat war, daß nur 30 Gewehre abgeliefert wurden was aber Froment durchaus nicht genügte, weshalb er den Bericht Schupplers vom 17. September 1809 Nr. 418/pol. L. R. A. (im Faszikel 1̂ 3, wo sich alle aus diese Angelegenheiten be- züglichen Akten vorfinden); Büchel, S. 207, schreibt diese erfolgreiche Intervention (offenbar nur infolge eines Inpsus ealami) dem Landvogt Menzinger zu, der damals aber den Dienst schon längst verlassen hatte und inzwischen auch gestorben war. ") Bericht Schupplcrs vom 17. September 1809, Nr. 418/xol., L. R. A.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.