Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 174 — in vieler Hinsicht beachtenswerten Geschichtswerke über Liechten- stein ') die Regierungszeit des Fürsten Johann, wie wir bereits oben angedeutet haben, ganz unzutreffend und teilweise gar nicht inr EinkIange mit maßgebenden Urkunden Franz Josef Kind im Jahrb. des hist, Vereins f. d, Fürstt, L. (V., Vaduz 190S) hören, schwärmerisch veranlagt; er wurde, wie auch einem im licchtenst. Regierungsarchive befindlichen Akte (Nr. 241/poI. Jahrg. 1819) zu ent- nehmen ist, in dem er als „etwas überspannt" geschildert wird, wegen politischer Umtriebe von einem auswärtigen Staate verfolgt und hatte seither, da ihm der Boden Österreichs und Deutschlands verschlossen blieb, das Feld seiner Wirksamkeit ausschließlich in der Schweiz. Kind, der ihn im übrigen sehr wohlwollend behandelt und sich mehr bei seinen Vorzügen als bei seinen Fehlern aufhält, ihn auch gegen die Churer bischöfliche Kurie in Schutz nimmt, bei der dieser Mann wegen seiner radikalen Richtung kein großes Vertrauen genoß, bezeichnet ihn als „etwas republikanisch angehaucht, was sich auch in der Geschichte des Fürstentums durchblicken läßt"; im Jahre 1856 wurde Kaiser Schweizer Bürger. Seine ausge- sprochene Vorliebe sür rein demokratische Einrichtungen Hütte ihn an einer objektiven Betrachtung der die Fürsten aus dem Hause Liechtenstein betreffenden Geschichtspcriode nicht zu hindern ge- braucht; leider verstand er eS nicht, sich unter allen Umstünden über vorgefaßte Meinungen zu erheben; so hat er insbesondere die Regie- rungsperiode des Fürsten Johann nicht aus ihrer Zeit heraus, sondern nach einseitigen Parteigrundsützcn und überdies ohne genügende Kenntnis des maßgebenden Quellen Materials beurteilt;, diese Periode war überhaupt wenige Jahre nach des Fürsten Tod noch nicht reif für eine objektive historische Betrachtung. — Es scheint, daß Kaiser selbst die von ihm so trüb geschilderten Zustünde Liechten- steins bald nach der Veröffentlichung seines Werkes in besserem Lichte gesehen hat, denn in seinem, in der erwühnten Biographie nachzulesenden, vom 2S. November 1848 datierten Schreiben, mit welchem er sein Liechtensteiner Mandat zum Frankfurter Parlamente niederlegt, erklärt er seinen Landsleuten: „Betrachte ich unsere Lage, unsere Verhältnisse genau, so finde ich, daß sie keineswegs so schlimm sind, als man selbe glauben in acht." — Man könnte diesen Ausspruch ganz gut der Darstellung Kaisers über die Geschichts- periode der Fürsten aus dem Hause Liechtenstein als Motto oorcmsetzen. i) Das Werk Kaisers wurde bei seinem Erscheinen behördlich kon- fisziert, aber die Konfiskation wurde aufgehoben, „da es den wahrhast Aufgeklärten ohnehin nicht entgehen kann, wie einseitig die Verhältnisse und die Geschichte des Fürstentums dargestellt sind." Weiter wurde be- merkt: „Zum Gebrauch der Schulen kann aber dieses seichte Produkt nicht gestattet werden." (Erlaß der fstl. Hofkanzlei vom IS. Jänner 1848 Nr. LOS, L. R. A.)
	        

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