Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 152 — werden; soweit aber derartige Aufzeichnungen überhaupt vor- handen sind, schlummern sie häusig in Privatarchiven, die der Forschung nicht zugänglich sind. Criste hat zu seiner Arbeit,, abgesehen von einer großen Zahl vorhandener Druckwerke/ zunächst das Haus-, Hof- und Staatsarchiv und das Kricgsarchiv in Wien mit großer Sorg- falt benützt, ebenso auch Beiträge aus dem Pariser National- archiv herangezogen; es war ihm aber auch vergönnt, die Privatarchive hervorragender Persönlichkeiten zu durchforschen, insbesondere jene des Erzherzogs Friedrich, des regierenden Fürsten von Liechtenstein, der Fürsten Rudolf von Liechten- stein, Nikolaus Esterh^zy und Ferdinand Zdenko von Lobko- witz; Cristes Arbeit stützt sich daher ans ein ungemcin reiches Quellenmaterial, welches überaus gewissenhast verivertet wurde; das Streben, mit historischer Treue zu schildern nnd der Wahr- heit die Ehre zu geben, tritt auf jeder Seite des fesselnd ge- schriebenen Werkes zutage. Das biographische, Denkmal, welches Criste dem Feld- märschall Johannes Fürsten von Liechtenstein, dem Großvater des gegenwärtig regierenden gleichnamigen Landesfürsten setzte, hat ein ganz besonderes Interesse für das Fürstentum Liechten- stein, denn der ruhmvolle Sprosse jenes erlauchten Geschlechtes, nach welchem das kleine, am Oberrhein gelegene Land seit 1719 benannt ist, hat gleich vielen seiner berühmten Vor- fahren nicht nur bei großen Weltereignissen eine maßgebende Rolle gespielt, er hat auch der Lokalgeschichte seines Landes, das er von 1805 bis 1836 mit einer kurzen, später zu be- rührenden Unterbrechung als Souverän beherrscht hat, den Stempel seiner kraftvollen Individualität aufgedrückt, die bis in die Gegenwart nachwirkt. Im ersten Abschnitte nachstehender Darstellung soll nun unter Benützung der von Criste dargebotenen Daten die Per- sönlichkeit des Fürsten und sein Wirken, soweit letzteres sich nicht aus das souveräne Fürstentum bezieht, kurz beleuchtet werden, während im zweiten Abschnitte auf Grundlage des im Archive der fürstlichen Regierung zu Vaduz )̂ vorhandenen und ein- )̂ Überall, wo wir dieses Archiv ausdrücklich anführen, bedienen wir uns der abgekürzten Bezeichnung L. R. A.
	        

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