Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1949) (49)

— III — da sie von der Leitung, die wir über das Kloster St. Gallen geführt hatten, herrühren, weshalb wir aussagen, dass sie vielmehr aus den Gütern des Klosters St. Gallen beglichen werden sollen, als aus denen des Klosters Kempten. Die Schulden, die wir gelegentlich des Klosters Kempten eingegangen haben, sind anderswo deklariert. § Diese Schulden geben wir so an. wie wir sie gegenwärtig im Gedächtnisse haben; darauf führen die, welche uns für pflichtig an- zeigen, sie nach ihrem eigenen Dafürhalten an ... . § Wir schulden den Brüdern von Schellenberg gegen 10 Mark und 23 Pfund Konstanzer Pfennige, für die sie uns zu Lindau Wein ge- kauft hatten. Für dieses Geld haben sie dort Bürgen gestellt, wir wis- sen aber nicht welche. Dieses W eines halber ist viel Schaden entstan- den, doch kennen wir die Grösse der Schäden nicht; wir werden sie aber angeben, sobald wir das untersucht haben werden. Einen Teil des besagten Weines gaben wir für Pfründen den Klosterheiren von St. Gallen: den andern Teil haben wir bei der Belagerung der Burg Iberg3 ausgegeben. Dann schulden wir ihnen 10 Mark, die sie für uns an Burkhart genannt Underschopf, unserem Gastgeber in Konstanz, für Auslagen, die wir ihm bei Geschäften des Klosters St. Gallen ver- ursacht haben, bezahlt haben. Namens des Klosters Kempten aber hatten wir in Konstanz nichts zu tun. § Dann schulden wir ihnen 10 Mark für Kleider, die sie für uns in Konstanz gekauft hatten, da wir zu einer Begleichung des Klosters St. Gallen mit dem Könige nach Frankfurt an den Hof gehen wollten. Dann sind wir ihnen 5 Mark pflichtig für Schulden des Herrn von Werdenstein4, da er seine Zu- stimmung zum Rückkäufe der Burg Neu-Ravensburg gewährte. Ferner schulden wir ihnen 11 Pfund Pfennige, die sie dem Herrn von Wer- stein ° für Kleider und Auslagen abgegeben haben. Endlich verloren wir im Königsdienst zu Delle0 zwei Pferde, von denen wir eines den Herren von Schellenberg erstatten müssen; sie gelten 20 Mark. Wir er- klären, dass dies aus den Gütern des Klosters St. Gallen zahlbar sei, das Andere aber aus den Gütern des Klosters Kempten, da wir damals über beide Klöster die Führung besorgten ....
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.