Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1948) (48)

— 7 
- Aus der Rentamtsrechnung für 178S. von Joseph Ospell Im Jahrbuch des historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (im Nachfolgenden kurz Jahrbuch genannt) Band 43 S. 9 u, ff. haben wir von den Landammännern geführte Land- schaftsrechnungen aus dem 18. Jahrhundert behandelt und zum Schlüsse gesagt, dasz die Kenntnis der Rentamtsrechnungen nötig sei, uin sich ein vollständiges Bild über das Rechnungswesen des Fürsten- tums während des 18. Jahrhunderts machen zu tönnen und dasz vorbehalten sei, auf die Rentamtsrechnungen zurück zu kommen. Dieser Vorbehalt soll nun erledigt Werden durch Mitteilungen aus der Rentamtsrechnung für das Jahr 1786, die in einem gut erhaltenen Ledereinband 184 Blätter in Großformat umfaßt und im allgemeinen gut lesbar ist. Der Band ist, wie die meisten im Re- gierungsarchiv liegenden Rentamtsrechnungen nicht die Urschrift, sondern eine Abschrift. Die Urschriften sind jeweils an die fürstliche Zentralverwaltung bezw. an die von dieser bestimmte Stelle zur Prüfung eingesandt worden. Im 1. Teile der Einahmen und «der Ausgaben, der bei den Einnahmen keine besondere Bezeichnung hat, bei den Ausgaben aber zum Unterschiede von den nachfolgenden Titeln ausdrücklich als Rentamt bezeichnet ist, sind neben einigen anderen jene Empfänge und Ausgaben enthalten, die auf den landesherrlichen Hoheits- rechten beruhten, wie die Zölle und die Weggelder, die schon vor 1848 durch den Landesfürsten für eine Reihe von Jahren und 1848 bleibend als Staatseinkommen erklärt wurden, serner Jagd, Frfcherei, die Pleuelgelder, das Vogelrecht oder Alpmolken, die Fasznachthennen, der Schäffhaber, die behebte Steuer u.s.w., die durch eine Kundgebung des Fürsten Alois II. vom 2l). Juli 1852 dem Staate als Landeseinkommen überantwortet worden sind.') Auch Konzessionsgebühren, Strafgelder für Gesetzesübertretungen u.s.f. sind hier enthalten. ') Vergl. Jahrbuch. Band 37 S. 28 und ff.: Zur Liechtensteinischen Verfas- sungsgeschichte" von Ios. Osvelt.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.