— 47 — Blatt 128 Von den Kernen wurden auf Besoldung gegeben: dem Rechnungsleger 24 Viertel dem Boten Kaspar Rheinberger für Auf- bieten der Frohner das jährliche 1 „ Blatt 130 Gerste von Erblehen in der oberen Herrschaft 9 Viertel in der unteren Herrschaft 8 „ Blatt 131 Gerste von Schupflehen: in der oberen Herrschaft — — in der unteren Herrschaft 159 Viertel 4Meszle Zehentgerste: zu Vaduz und Schaan 14 Viertel 8 Metzle zu Mauren 23 „ 6 „ „Der Zehent auf Planten oermög accord aus 12 Jahr jährl. 48 Viertel, die hieran gnä- digster Herrschaft gebührend Betreffnis Heuer für das 7. Jahr"') 9 Viertel 46 Viertel 14 Metzle Von eigenen Gütern: nichts Blatt 134 Roher Fench lt. Bestätigung des Ze- hentgängers 1 Viertel 8 Metzle Blatt 13S Hafer von beständigen Erb- lehen und Grundzinsen in der oberen Herrschaft — — in der unteren Herrschaft 12 Viertel 8 Metzle ') Planken gab also den Zehenten in einem bestimmten Ausmaß und nicht nach dem wirklichen Ertrag.