Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1948) (48)

— 24 — von 21 Parteien in Mengen von 8 Meßle bis 28 Viertel zus. 324 Viertel 4 Meßle (barun- ter 17 Viertel 1 Meßle Kompetenz) Blatt 39 Für verkauften Roggen Von verkaufter Zehentgersten, das Viertel zu 48 kr') für 6 Viertel 8 Meßle von der Zehentgerste zu Vaduz für 21 Viertel 4 Meßle Zehentgerste zu Mauren für 9 Viertel von der Genoß auf Planken wegen viel besserer Qualität das Viertel zu 1 fl 12 kr Blatt 40 Für verkaufte Erblehenger- sten, das Viertel zu 1 fl 12 kr in der oberen Herrschaft von 2 Parteien für 9 Viertel und in der unteren Herrschaft für 8 Viertel dann für Schupflehengersten von 10 Parteien für 159 Viertel 4 Meßle, alles zus. Blatt 41 Für verkauften H a f e r in der Herr- schaft Schellenberg, das Viertel zu 28 kr (!) von 7 Parteien für 12 Viertel 8 Meßle Schaff ^ Haber. Auf die Faßnacht wurde von den nachgenannten Orten der soge- nannte Schäffhaber eingesammelt und zwar gebe jede Haushaltung ein halbes Viertel. Der Eammeralpreis sei 32 kr das Viertel: 
532 fl 27'/- kr 5 fl 12 kr 17 fl — 10 fl 48 kr 33 fl - 211 fl 30 kr 4 fl 50 kr '1 Man beachte den groben Preisunterschied gegenüber den Kernen und gegenüber Plankner Eerstenoreis!
	        

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