Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1948) (48)

— 7 — Vergleich und die diplomatische Bewertung aber leider unterlassen. So weiss man oft nicht, wie die Beurkundung vor sich gegangen ist, z. B. ob es sich um Empfänger- oder Ausstellerfertigungen- handle, ob es sich um kanzleimässige Urkunden handle oder nicht, ob ge- wisse Unregelmässigkeiten vorgekommen seien oder nicht etc. Auch manche kulturgeschichtliche Frage bleibt ungelöst. Gerade für St. Gallen ist dies schade. Selbstverständlich können diese Studien nur bei Gesamtbearbeitung eines Archive« vorgenommen werden. Die- ser Aufwand rechtfertigt sich für ein liechtensteinisches Urkunden- huch aber durchaus nicht. Einzig für Fragen, die sich aus den einzelnen Urkunden lösen lassen und für die karolingischen Ur- kunden mussten wir eine Ausnahme machen, da letztere auf dem Schriftbeweis beruhen, weshalb sie auch stets eine Schreiber-Post- scriptio aufweisen. Die Schrift des unterschreibenden Amtsschrei- bers (cancellarius) bürgt für die Echtheit, wie es für die spätmittel- alterlichen Urkunden das Siegel tut. Im weiteren vgl. Helbok, Die rätoromanische Urkunde des 8. 9. und 10. Jahrhunderts, Exkurs I, in Regesten von Vorarlberg und Liechtenstein (1920) S. 1 — 61 und demnächst Frl. Dr. Erika Kunz, in den Mitteilungen zur vaterländischen Geschichte (St. Gallen). Wir haben im vorliegenden Bande nach dem Vorbild anderer moderner Urkundenbücher zwei Neuerungen durchgeführt. 1. Scheiden wir den Text von der Bearbeitung durch verschiedenen Druck klar ab. Der Text steht nämlich in Normal-, die Bearbei- tung in Schrägdruck, ähnlich wie in der offiziellen Ausgabe des Missale Romanum der Text schwarz und die Rubriken rot ge- druckt sind. Schon das Mittelalter kannte dieses Verfahren. 2. Scheiden wir nach demselben Vorbilde die textkritischen An- merkungen von den Sachanmerkungen. Erstere sind unter a, b. c, etc., letztere unter 1, 2, 3 etc. gegeben. Endlich ist es unsere Pflicht unseren aufrichtigsten Dank zu äussern an Hochw. Herrn Dr. Paul Stärkle, Stiftsarohivar, Hoehw. Herrn Dr. Johannes Duft, Stiftsbibliothekar, Herrn Dr. Karl Schönenberger, Staatsarchivar und Kantonsbibliothekar, und Herrn Dr. Schmid, Stadtarchivar, alle zu St. Gallen.
	        

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