Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1948) (48)

— 15 — Die Schupflehengüter in der unteren Herr- schaft, die 1779 auf 15 Jahre „verlassen" worden sind, ertragen hier für das 7. Jahr 172 fl 32 kr 558 fl 17 kr Geld von behebter Steuer : Die gewöhnliche Land- oder behebte Steuer beträgt jährlich in der oberen Herrschaft auf Martini in der unteren Herrschaft 
110 fl 44 V- kr') 87 fl 54 Vs kr 198 fl 38.— kr Blatt 14 An Schloß-Öffnungsgeld er n: Das ErzHaus Oesterreich bezahlte „ehehin" wegen dem Schloß Hohenliechtenstein jährlich 200 fl. Seit anno 1616 wie auch Heuer — — Blatt 14/15 Tafernzinsen: Michael Berolls Erben von Schaan zahlen von ihrem Wirtshaus bei Abänderung gnädig- ster Landesherrschaft 1 Pfund Pfeffer, treiben aber dermalen keine Wirtschaft. Andreas Kon- rad oonda wirtet ebenfalls nicht, zahlt aber zur Erhaltung der Gerechtsame jährl. 1 fl. Weiter zahlen jährlich 1 fl: Lorenz Danner, Kreuzwirt zu Schaan, Johann Rheinberger, Löwenwirt zu Vaduz, Ferdinand Rheinberger, Engelwirt da, Florian Erno, Sonnenwirt zu Triefen, Johann Ulrich Steger, Postwirt zu Balzers, Fideli Frick, Engelwirt von da, Joseph Frick, Johann Georg Steger im Ramschwag'schen Haus, Franz Büchel zu Mels, Joseph Schedler bei der Kirche am Berg, Caspar Seely zu Rothenboden. In der un- ') Nach der Landschastsrechnung 1785 — 1788 hatte aber die obere Landschaft jährlich nur 1 fl 44 kr an das Rentamt zu entrichten. Vgl. Jahrbuch 45. S. 34 u. 40. Die untere Landschaft bat 1718 bis 172K tädrl. 87 fl 54 kr 2 dl an die Herrschaft an schuldiger Landsteuer bezahlt. Vgl. Jahrbuch 45 S. 12)
	        

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