Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1947) (47)

— 88 — Anhang Nr. 12 Aus der Waibel-Jnstruktion der oberen Landschaft de anno 1750 (?) ö-tens und da insbesondere und vorzüglich einen jeweiligen Land- weibel der cinzug der herrschafftlichen Fasznacht-Hennen vom hochsürstlichen Rentambt anvertraut ist worden, So wird ihm eben auch obligen, diese bey jeweiliger Haushaltung in sammentlichen Gemeinden das Jahr hindurch ohne Nachsicht, ausgenommen, wer hiervon besreyet ist, (das sind die würklichen Armen und die Haus- haltungen mit Kindbetterinnen) einzukassieren, selbige sodann nach und nach in das hochfürstliche Rentamt getreulich einzuliefern, zur sicherheil aber eine genügliche Caution zu zeigen, mit- und an was in wiedrig- und unoerhoffenden Fahl gnädigste Herrschaft sich an seinem Vermögen zu erholen haben dürffte. K-tens erfordert des Landweibels Pflichtmäfzige Schuldigkeit die obrigkeitlichen Urtel, und andere Verfügungen über die Male- ficanten auch all übrige Cioil-arrestanten, die in die Eewarsam kom- men, aus das genaueste, und mannhasft zu vollzihen, selbige zu- und von denen Verhören zu bringen, nach Umständen ihrer Ver- brechen mit denen FuMtten zu schließen, gegen den gewöhnlichen Lohn aus dem Land zu beglaichen, während der Eefangenschast aber, alle obsorg zu tragen, damit selbige durch seinen unfleisz, und sorgläszigkeit nicht auskommen, selbige aber mit der notwendigen Lebensnahrung versehen, wie auch einige von ihnen vernehmende reden, und allenfahlsige Aussagen /: und wie offtmal geschihet :/ ihre Bekanntnussen dem Richter getreulich anzaigen unter Verlust seines Dienstes in allen gerichtlichen Vorkommnussen, und Heimlich- keiten das engeste Stillschweigen halten Nota bene! laut Cooia aus dem Bestallungsbrief sür den Vater des Landroeibels Paul Boh, namens Anton, erhält dieser pro Jahr 10 Eulden: sein Sohn ab 1793 er- hält auch jährlich einige Klafter Holz. Es ligt im Archiv auch die Instruktion des Unterländer-Landtroeibels Jo- hann Wohlwend, worin ausdrücklich erwähnt ist, da« der AZeibel jeweils denen Erbtheilungen, den Waisen-Rechnungen und auch anderen öffentlichen Abrechnungen beyzuwohnen habe. Wohlwend ist zugleich auch Waldbirt am Schellenberg sür die herrschaftlichen Waldungen und erhält also solcher 15 Eulden jährlich, als Weibel aber 9 Eulden.
	        

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