Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1947) (47)

— 82 — Anhang Nr. 7 Instruktion für den Jäger Hannibal Jenny, welcher seinem Schweher, dem Jä- ger auf Hohenliechtenstein mit der Anwartschafft zugegeben ist. (laut Zuschrift von Wien de dato 18. 8. 1780, präsentiert am 25. Au- gust, wird die Instruktion bestätigt) 1. Ein jeweilig herrschaftlicher Jäger solle sich zwar alle Wald- ungen im Fürstenthum Liechtenstein, besonders aber die herrschaft- lichen wohl bekannt machen. Zu dem Ende hat er diese öster zu be- gehen, deren Gränzen genau zu erkundigen, und allen möglichen Fleiß anzuwenden, um eine vollständige Kentnuss der Marken, auch des Grund und Bodens sowohl als auch aller Arten Holzungen zu erlangen 2. Wird ihm die Aufsicht über alle Herrschaftlichen Waldhirten übertragen. 3. Gleichwie ohne Vorwissen des Lichtensteinischen Obcramtes kein Holz geschlagen werden darf: So werden ihm künftig alle Anweis- scheine zugestellt werden, damit er das Holz ordnungsgemäß und nützlich auszeichnen, nach der Hand aber nachsehen kann, wie das Holz gefället worden ist und ob man die Anweisung nicht überschrit- ten hat. Besonders hat er auch auf die Holzschröter hinter dem Kul- men obacht zu geben, daß bey dem Holzschlag ordnungsgemäß für- gegangen, keine geführ gestattet und nichts über das stipulirte Quan- tum fortgeschleppt, sonder gnädigster Herrschaft alles getreulich ver- rechnet werde. 1. Eben also lieget ihm ob darauf zu sehen, daß jede Gattung Holz zu rechter Zeit geschlagen wird. 5. Bey Straf der Konfiskation ist verbotten, daß das Holz, so ver- kauft wird, nicht lange zum Nachtheil der jungen Hauen im Wald liegen bleibe! Er wird also trachten, daß dieses und die Abfälle, welche weder zur Ziegelhütte, noch sonst zum Herrschaftlichen Nutzen verwendet werden können, vom Oberamt verkauft und aus dem Wald geschafft werden. bestimmt worden, sowohl bei den Schild-Wirten als auch indenen Tavernen von welchen Tavernen der hohenembsische Steinbock weggetan und hinfür die fürstl. Jnsignia ausgemacht wurde.
	        

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