Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1947) (47)

— 80 — Anhang Nr. K Ayd des Umgelters und zumahligen Oberjäger zu Vadutz Ihr werdet geloben und schwöhren dem Durchlauchtigsten Für- sten und Herrn, Herrn Antonio Floriano des Heyl. Rom. Reichs Fürsten und Regieren des Hauses Liechtenstein etc. etc. Unserm gnä- digstem Fürsten und Landesherrn und dero Regiments Nachfolgern getreu, hold und gewärtig zu seyn, Jhro Durchlaucht Schaden zu war- nen, und zu wenden, dero Nutzen Herentwegen zu befördern nach Eü- rem besten wissen und Vermögen, insonderheit aber dem Euch gnä- digst anvertrautten Umbgelder und Forst-Dienst zu Vadutz getreu, und gewissenhafft zu versehen, das gnädigster Landts Herrschafft zu- stehende Umbgelt, nach Maasgab des Urbary ohnnachlässig einzu- fordern, zu dem Ende und damit aller Unterschleyps und Bedrug bestens verhüttet werde, gleich jetzo nach geschlossenen Torkeln alle bey denen Wirthen befündliche alte und newe sowohl ausländische, als Jnnländische weine ordentlich zu visiren, zu beschreiben, die Fäs- ser hernach zu pischiren, auch wann ein wihrt under der zeitt meh- reren wein einlegen würde, mit demselben gleicher gestalten zu ver- fahren, sodann mit denen Wihrte nach vorhergegangener Visita- tion der Fässer und Pittschaften auartaliter als 1. January, 1. apri- lis, July und 1. octobris jeden Jahres das Umgeld Treulich be- rechnen, keinem nichts nachzulassen, sondern solches gebührend ein- zuziehen und zu gnädigster Herrschafft Verwaltung zu liefern, auch Euch in disem Eweren Ambt also zu verhalten, das; aller Betrug vermitten und gnädigster Herrschaft Nutzen nach Ewrem besten Vermögen befördert werde. Und weilen Euch zugleich die Inspektion über die übrige Fürst- liche Forstknecht zusambt dem Vcrdutzischen Forstbezirk mit anver- traut wirt, also werdet Ihr Euch äussersten Fleißes angelegen seyn lassen, die übrige Forstbediente zu Verrichtung Ihrer schuldigkeit nicht allem gebührend anzuweisen, und ob sie derselben nachkommen fleißig zu beobachten, auch zu dem Ende Ihre Rechten und Revieren dann und wann zu visitieren, sorrdernauch Ihr vor Erore Persohn selbften in Ewren Bezirk so da ist der Vadutzer district, die Herr- schafftlichen aigenthümbliche gühter, insonderheit die Wälder, weyd- gang, Wildbann, und Fischbach in Ewren treuen obsorg und Hut zu halten, das so sehr erödete Wild-Prett, Fischentz und Holz nach
	        

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