Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1947) (47)

— 108 — Viertens gemelt. Herrschaft!. Nennhof Samt zugehörigen Eü- thern ihnen Beständern mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, auch denen Jährlichen hieraus adzutilgen habenden geringen Be- schwerden, und solcher gestalten auf 4 nacheinander folgende Jahr zu benutzen überlasten, wie solches gnädigste Herrschafft Selbst zu nutzen berechtigt seyn würde. Worfür dahero Fünftens Sie Beständere versprechen Jährlich und auf St. Martini 1761 das erstemal auch So fortan in das hochsürstl. Rentamt 60 fl Bargeld zu bezahlen auch die Hälffte von dem ab- werfenden Weinmost gnädigster Herrschafft getreulich abzulaichen, und die Trauben in den Torckhel zu Mauren zu liefern; zu Erleuch- terung aber dieser übernommenen Bestandes wird ihnen Beständern unter obig bemerkten Vestandsgelo das zu Mauren Jährlich anfal- lende Herrschaft. Zehent-Stroh, auch alljährlich eine Thannen zu Stückhel aus der Herrschaft. Waldung gegeben werden. Zugleich auch Sie Veständere Sechstens hiemit behoffet werden, dah, im Fahl nach beendig- ten diesen 4Bestandts-Jahren, die unterhabende herrschasftl. Grund-Stückhe verbessert erfunden würden, man ihnen gedachten Herrschaft!. Rennhof auf mehrere Jahr hin vorzüglich anderen Sich bey der neuen Verbeständigung meldenden Competenten anerlassen werden solle. Damit aber Siebentens gnädigste Herrschafft um das alljährliche zu be- ziehen habende Bestandts-Eelt versichert seyn möchte, wird der Sammentliche von ihnen Beständern einwaxende Nutzen gnä- digster Herrschafft in So lang ohne ausnahm verhefftet seyn, bies obbemeltes Bestandsgelt-Quantum Von ihnen Beständeren in Gangbahren groben Gelt-Sorten also richtig und ohnklagbar ent- richtet und abgezahlt seyn würdet. Dessen zu wahrer llrkhund seynd zwey gleichlauthende Ex- emplarien errichtet, das einte in Wien, das andere aber bey dem hoch- sürstl. Rentamt dahier beybehalten, denen Beständern hingegen ein Vidimus zugestellt worden. Geschehen zu Liechtenstein den 13. X-bris 1760 der Beständer Johann 
Oehry ist mit gleicher Tinte wieder ausgestrichen und der Text dementsprechend, aber nur teilweise, korrigiert worden.
	        

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