Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1947) (47)

— 107 — sagen, desgleichen 
da sich gemelter Scharffrichter ser seiner Bestal- lung nit gemäsz verhalten, oder solche Dienst auch nach ausgefällter Urthl nit versehen oder in andr weeg zuwider dieser seiner Bestal- lung handlen würde, sollen auf erfolgenden gnädigsten Consens Sr. Hochfllrstl. Durchlaucht dero anheimbgelaßenes Oberambt Macht und Eewalth haben Jhme von solchem Scharffrichterdienst wider abzuschaffen, und der Notturst nach einem andern zu verleihen. So beschehen im Schloß Hohen Liechtenstein den 18-ten Februaryi 1729 Wird von der Hochsürstl. Cantzley wegen hiemit ratihabirt, Feldsberg den 20-ten 8-bris 1731 Per Cancell. Serenissimi L. S. Anhang Nr. 23 Rennhof - Bestands Contract in anno 1760 Khundt und zu Wissen gethan sie hiemit, daß entzwischen ei- nen hochsürstl. liechtensteinischen Oberamt an einem: dann Peter Marxer und Johannes Oehry, *) beede hochsürstl. liechtenstein. Unterthanen aus der Gemendt Eschen am andern Theil wegen dem Herrschaft!. Rennhof ober Mauren in der Herrschafft Schellenberg gelegen, nach vorher beschehener Publication, und angesetzten Lici- tationstag nachfolgender Bestands-Contract verabredet und beschlos- sen worden. Erstlichen ist dem Beständer alloorderist aufgetragen worden, sah selber wegen merkhlicher Abnahm, und höchstnöthiger aüf- fung der Eütheren auf gemeltem herrschasftl. Rennhof aufziehen und sich daselbst haushäblich aufhalten solle, zu welchem Ende dann Änderten? ohnumgänglicher Nothdurfft nach ihme versprochen worden, daß eine höltzerne neue Stallung, oder Scheunen bey dem Haus aufgebaut, auch die Tachung auf dem Haus, und alles nöthige in Zimmern, fenster und öfen auf herrschasftl. Kösten vor diesmahl hergestelt werden solle; hingegen aber Drittens sollen Sie Beständere gehalten und schuldig seyn, all- solches hinkllnftig, und vor alle Zeit auf ihre aigene Kösten in bau- lichen Ehren zu erhalten. Wird demnach
	        

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