Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1946) (46)

— 429 — mittler selbst, baten uns den Richter, wir möchten gleichsam als ordentlicher Richter der obgesagten Parteien das obbehandelte Gutachten, den Schiedsspruch und die freundschaftliche Beilegung des Streites, wie sie auf Gutfinden der besagten Parteien in aller Rechtsform hervorgebracht, definiert und durch Spruch ausge- sprochen worden sind, bestätigen, bekräftigen und mit unserer richterlichen Autorität ausstatten. Indem wir, der obgeschriebene Richter, den Bitten der obgeschriebenen Parteien willfahren, und da auch durch uns zuerst die Entgegennahme und Uebertragung der genannten Güter zwischen den Parteien im Einzelnen, von Hand und wechselweise, wie oben berichtet wurde, von der einen zur andern Partei bewerkstelligt worden ist, approbieren und festigen wir alles und jedes Vorerwähnte durch unsere richterliche Autorität nach der bestell Weise nach der wir es zu tun vermögen, indem wir den besagten Schiedsspruch unseres Ansehens teilhaftig machen. Zur Offensichtlichkeit dessen und zur Bekräftigung und Autori- sierung haben wir diesem gegenwärtigen Schreiben das Siegel des Richters der Kirche von Chur angehängt. Da aber der Schiedsspruch zur rechtlichen Vorsicht im Anblick der Richter redigiert worden ist, bekennen wir Rudolf von Trostberg, Dekan, Ulrich Haiden, Scholasticus, JohannAnhusz,alle Domherren der vorerwähntenKirche zu Chur, und ich Ritter Johann Tumb, allesamt als Schiedsrichter, Urteilsprecher und freundschaftliche Vermittler in der Rechtssache zwischen den obgenannten Parteien, dass alles so, wie es oben er- wähnt wurde, behandelt, durch uns schiedsgerichtlich entschieden, gesetzlioherweise vollendet und in der Art, wie hier oben über- mittelt wird, definiert und ausgesprochen worden ist. Deshalb hängen wir zur wirksamen Bekräftigung und zur Bezeugung des Obgesagten unsere Siegel unter das gegenwärtige Schreiben. Auch wir Abt Burkard, der Konvent des obgesagten Klosters Pfävers, Ulrich von Rieh enstein, ebendaselbst Oblate, und ich ob- gedachter Rudolf von Rorschach in meinem eigenen und in meiner Frau Ursulas Namen bekennen, dass Alles und Jedes, so wie es oben gemeldet wurde, der Wahrheit entspreche, dass es so behandelt und gebräuchlioherweise vollendet worden sei, und dass es nach unserem Gutfinden und mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirklich so vor sich gegangen sei. Indem wir deshalb Alles und Jedes, wie es oben von uns zum Ausdruck gebracht worden ist,
	        

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