Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 96 — barung der Einleitung des Verfahrens, schrieb dieses am 24. Fe- bruar 1832 zurück, daß es hiezu keine Instruktionen besitze. Das Eubernium von Tirol und Vorarlberg gelangte direkt an das Or- dinariat und dieses berichtete am 23. November 1832 an das Ober- amt, daß die Frage lediglich nach dem jus commune (dem allge- meinen Kirchenrechte) zu beurteilen sei. Es hätte an den Kaiser berichtet, daß die Lösung deshalb keinen längern Anstand erfordere, joserne nicht andere dem Ordinariat unbekannte Rechtsgründe bei den beiden Parteien vorliegen sollten. Das Ordinariat habe aber um eine längere Verzögerung zu vermeiden, denn die Kirche sei schon 1821 als sehr baufällig erklärt worden, vorgeschlagen, daß ein zwischenzeitiges Einverständnis mit Vorbehalt aller Rechte getrof- fen werden sollte, wie dies vor Jahren auch beim Psarrhof geschehen sei und der Bau solle gleich begonnen werden. Während so eine neue Instanz in die Verhandlungen über den Maurer Kirchenbau eingeschaltet wurde und Landvogt Peter Po- korny durch den jüngern Menzinger einen Nachfolger fand, ging der Schriftwechsel zwischen dem Vaduzer Oberamt und den Vor- arlberger Behörden unentwegt weiter. Am 28. November 1833 er- kundigte sich das Feldkircher Rentamt, da ihm bekannt sei, „daß die Pfarrkirche zu Mauren stündlich dem Einstürze drohet und folg- lich der Bau einer neuen Kirche nicht wohl länger verschoben wer- den dürfte", ob und wie viel man als Baukosten in den Voranschlag der Jahre 1834 und 1835 aufzunehmen habe. Das Oberamt be- richtete darauf am 4. Dezember, daß es nunmehr nicht auffallen werde, „daß die Sperrung des genannten Gotteshauses von hier aus als politischer Obrigkeit schlechterdings veranlaßt werden müsse, weil die drohende Gefahr des Einsturzes au's höchste gestiegen ist." Was die direkte Frage betraf, wiederholte das Oberamt die Zahlen des Vogl'schen Voranschlages und es bat um möglichste Beschleuni- gung. Am 7. März 1834 sandte das Vorarlberger Kreisamt in Bre- genz ein (Zertifikat über die Baumaterialienpreise, Löhne usw. nach Vaduz und erkundigte sich, ob die seinerzeitigen Preise noch gültig seien, was ihm bestätigt wurde. Diese Zuschrift weckte neue Hoff- nungen, daß der Bau nun bald beginnen werde und die Antwort des Oberamtes läßt diese Hoffnung auch deutlich erkennen. Aus diesem Antwortschreiben möchte ich noch den folgenden Passus zitie- ren, der uns Aufschluß gibt, wie der Gottesdienst in Mauren da-
	        

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