Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 90 — Landoogt Schuppler nahm nun die Sache des Kirchenbaues energisch in die Hand. Seine Bemühungen hatten aber leider nicht den gewünschten Ersolg, da die Rechtslage vieler Geduld und Ab- klärungen bedürfte, bis die Beitragspflicht geregelt war. Am 4. De- zember 1821 sandte Schuppler einen ausführlichen Bericht an den Fürsten. Dieser enthält noch weitere Einzelheiten, die die Baufällig- keit der Kirche dartun: „Für den Augenblick traf man zwar ein Provisorium mittels eines ob der Decke gezogenen Verbindungs- trames, um wenigstens möglichst einem Unglücke vorzubauen, in- dessen mag diese Vorsicht nicht viel, wenigstens nicht auf lange Zeit nützen und sollten keine Anstalten zum Baue getroffen werden, so mühte man von Polizei wegen die Kirche sperren, in die schon mehr- mal während des Gottesdienstes Schutt, Steine und Bretter von oben herabfielen, glücklicherweise aber noch kein Unglück anrichte- ten. Weht ein starker Wind, dann getraut sich niemand mehr in die Kirche zu gehen, weil man den Einsturz des Daches und der Decke mit jedem Augenblick erwartet, indem dann das Gekrach am gan- zen Eebäud nicht nachläßt." Der Bericht, der 14 Beilagen aufweist, schildert die Rechtslage der Baukonkurrenzpflicht und stellt auch Er- wägungen an, ob die Kirche nur restauriert oder neugebaut werden sollte. Schuppler ist für einen Neubau und er legte auch gleich einen Plan, den Peter Rheinberger entworfen hatte, samt einem detail- lierten Kostenvoranschlag mit Offerten von hiesigen Unternehmern bei. Die Kosten waren in zwei Gruppen geteilt, nämlich in die Kosten der Gemeinde Mauren für die Hand- und Spanndienste und in die Kosten, die auf die Baukonkurrenzpflicht entfielen. Der Bericht ersucht sodann um die fürstliche Entscheidung in dieser An- gelegenheit und gleichzeitig, daß seitens der fürstlichen Verwaltung in Wien mit den dortigen kaiserlichen Hosstellen die Beitragspflicht des Aerars ausgehandelt werde. Auf das letztere ging Wien nicht ein, sondern das Oberamt wurde beauftragt, mit den kaiserlichen Stellen in Feldkirch eine Vereinbarung zu treffen. Schuppler schrieb am 25. Februar 1822 an das Rentamt in Feldkirch und er legte dar, dah der Kaiser von Oesterreich aus zwei Titeln zur Vaukon- kurrenz verpflichtet sei, nämlich einmal als Patron der Kirche von Mauren, da er der Rechtsnachfolger des Klosters Ottobeuren sei und zum zweiten als Besitzer des Weinzehents aus den dortigen kaiser- lichen Weinbergen. Der Fürst hingegen sei nur beitragspflichtig aus
	        

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