Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 86 - plan ist in der Nord-Westecke des Friedhofes gegen die Kirchenböttle- straße der später abgebrochene Pfrundstadel eingezeichnet und oas Gebiet des heutigen Pfarrhausgartens und der Bünt unter der Brennerei von Batliner ist als Kaiserlich Oesterreichischer Rebgar- ten bezeichnet. s. Die Geschichte des Kirchenbaues. 4. Periode von 17S5—1840. Wenige Jahre nachdem der lange Streit um den Bau eines Pfarrhauses zu einem glücklichen Abschluß gekommen war, tauchte die Frage des Neubaues der Maurer Pfarrkirche auf. Der Neubau wurde aus zwei Gründen notwendig. Einerseits war die alte Kirckie sehr baufällig und man mußte jederzeit mit ihrem Zusammenbruch rechnen und andererseits war sie für die Bevölkerung der Gemeinde zu klein. Es wird in den Akten erwähnt, daß verschiedene Leute von Schellenberg, das damals noch in Vendern eingepfarrt war. den Gottesdienst in Mauren besuchten, ebenso Leute von Eschen und aus der Hub (Vorarlberg). Der rührige Pfarrer Alois Lutz nahm 1795 die Angelegenheit des Kirchenneubaues in die Hand. Unterm 21. November richtete er namens der Gemeinde ein Bittgesuch an den Fürsten Alois I. und auch gleichzeitig eines an den Abt des Stiftes Ottobeuren. Von der fürstlichen Hofkanzlei wurde darauf am 23. Dezember 1795 berichtet, daß das Gesuch nicht abgeschlagen, sondern die Ausführung auf friedfertigere Zeiten verschoben werde Mittlerweile aber brach der Krieg mit den Franzosen aus, der auch unser Land in Mitleidenschaft zog und in dessen Verlauf die Maurer Kirche ausgeraubt wurde. Als dann dieser Krieg durch den Frieden von Luneville, 9. Februar 1801, beendet war, ersuchte Pfarrer Lutz um Ersatz der geraubten KirchengegenstLnde und bei dieser Gelegen- heit brachte er auch die Bitte um einen Neubau der Kirche vor. Er schrieb am 3. August 1861 an den Fürsten: „ . . . mit desto größerer Zuversicht erneuern wir also unsere unterthänigst gehorsamte Bitte, den gütigen Antrag des Hochw. Hl. Reichsprälaten zu Ottobeuren durch gnädigste Theilnehmung an Erbauung einer neuen Kirche zu begünstigen und die weitere Be- stimmung gnädigst zu äußern — weil nebst den das erstemal ange-
	        

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