Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 7l — ohne Erfolg weiterverhandelt und dann ruhte die Angelegenheit wieder bis zum Jahre 1786. Am 28. März dieses Jahres fand in, Easthause des Andreas Marxer in Nendeln eine Konfernz statt, an der von fürstlicher Seite der Landvogt Eilm von Rosenegg und der Rentmeister Josef Fritz teilnahmen und von feiten des Klosters P. Christian Beda, Administrator von St. Johann und Dominikus Zürcher von Ottobeuren. Dabei wurde vereinbart, daß das Kloster das Bauholz, an dem im Lande der größte Mangel herrsche, zu stellen und auf den Platz zu liefern habe, der Fürst liefere Ziegel und Kalk. Ferner soll ein Baumeister angestellt und der Pfzrrhuf wegen dem gewölbten Keller auf den alten Platz gestellt und alles Brauchbare vom alten Haus soll beim Neubau verwendet werden und außerdem soll man die Stadt Feldkirch um einen Kostenbeitrag ersuchen. Der Abt von Ottobeuren genehmigte diese Vereinbarun- gen, aber das Jahr verging, ohne daß etwas getan wurde. Gegen Ende des Jahres 1786 schrieb^das Oberamt nach Feldkirch, daß der Sturm das Dach des Pfarrhauses weggetragen habe und daß der Pfarrer in ein anderes Haus flüchten mußte. Das Oberamt schlug auch vor, daß am 28. Dezember das Pfarrhaus versteigert werden solle. Von Pfarrer Lutz kennen wir einen Bericht an den Bischos, ron diesem Jahre, worin er berichtet, daß er durch lange Zeit keine Wohnung bekommen konnte und 14 Tage habe er im dachlosen Pfarrhaus gewohnt. Nun habe er eine Wohnung, die elend und weit von der Kirche entfernt sei. Zu Beginn des Jahres 1787 schrieb der Abt von Ottobeuren nach Feldkirch, daß endlich vorwärts gemacht werden solle und er werde seinen Vertreter Zürcher nach Vaduz zu endgültigen Abmachung senden. Damit schließen die vorhandenen Akten ab. Das Pfarrhaus wurde dann 1787 gebaut. Kanonikus Büchel vermutet, daß das Kloster Ottobeuren den Hauptanteil der Kosten des Baues trug weil über der Tür das Wappen des Klosters angebracht wurde. Demgegenüber berichtet Landvogt Schuppler in seiner Beschreibung des Landes aus dem Jahre 1815, daß das Pfarrhaus auf gemein same Kosten des Fürsten und des Klosters erbaut worden sei. Nach diesem Bericht war über dem Eingang des Psarrhofes auch eine Inschrift angebracht, die die Unentschiedenheit des Rechtsstreites über die Kostenpflicht dartat. Die Stelle in seiner Beschreibung lautet:
	        

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