Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

67 — das mindeste in alten gemeindes Rechnungen zu finden seye, sondern selbe, weil sie nicht bedeutend waren, von der zwar armen Kirche müssen bestritten worden seyn." Die Rechtslage war also so, daß die Zehentbezüger, das heißt die Landesherrschaft und die Rechtsnachfolger des Priorates Sankt Johann, die letzteren außerdem noch als Patronatsinhaber, neben den Hand- und Spanndiensten der Gemeinde mit der Baupflicht in Mauren belastet waren. Der langjährige Streit ging dann nicht so sehr um die Rechtsgrundsätze, sondern nur um die Höhe des An- teiles, den die Verpflichteten zu leisten hatten. 3. Der Bau des Pfarrhofes. Wie bereits erwähnt, ergaben sich beim Bau des Psarrhofes dieselben Schwierigkeiten bezüglich der Kostenaufteilung, wie beim Bau der Pfarrkirche, und es soll daher die Geschichte des Pfarrhof- baues dargestellt werden. Aus der Urkunde von 1382 wissen wir, daß Mauren zu dieser Zeit einen Pfarrhof besaß. Dieses Gebäude wird darin als „wyd- men" bezeichnet, welches mit dem auch heute noch in den österreichi- schen Alpenländern gebräuchlichen Ausdruck „Widum" identisch ist. Dies änderte sich als 1416 Bischof Hartmann dem Priorat St. Jo- hann das Recht verlieh, die Pfarrei Mauren von Feldkirch aus zu betreuen! damit wurde der Pfarrhof überflüssig. Von 1594 an resi- dierte wieder ein ständiger Pfarrer in Mauren und hier finden wir auch gleich eine Urkunde über einen Pfarrhof, wozu der soge- nannte „Elarnerhof" benutzt wurde. Dieser Elarnerhof war ur- sprünglich Eigentum der Herrschaft und die Freiherren Wolfhart und Sigismund von Brandts verliehen ihn am 26. April 1469 (Urkunde in Bd. 15 abgedruckt) dem Werlin Rassun als ein ewiges Erblehen. 1594 ist ein Ulrich Elarner Eigentümer dieses Hofes und er verpfründete ihn am 24. August dieses Jahres dem Priorat St. Johann, das das Haus dem Pfarrer als Wohnung zuwies und ihm auch einen Teil des Stalles (Psrundstadels) überließ, den der Pfarrer zur Unterbringung der Zehentfrüchte benötigte. Um 1670 herum war das Haus baufällig und der Schaffner des Klosters in Feldkirch habe es eigenmächtig abbrechen lassen.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.