Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 47 — dem Amtsbothen 1 fl 12 kr Johann Jörg Matt und Hasler 2 fl 3 kr dem Jos, Votz für Mondirung 30 fl 32 kr Anton Hasler wegen Wachthalten im Schaanwalo 7 fl 36 kr zusammen 122 sl 32 tr. Hieran hätten zu bezahlen Die obere Landschaft Die untere Landschaft -/ztel mit 81 fl 41 kr IV» dl Vstel mit 40 fl 50 kr 2-/» dl Bezahlt hat dieselbe. Bezahlt hat dieselbe. Dem Jos. Boß 8 fl 34 kr dem Jos. Boß 30 fl 32 kr demselben 58 fl 31 kr Anton Hasler 7 sl 50 kr Johann Ospelt und Joh. Jörg Wolf 12 fl ^ denenselben 1 fl 44 kr — dem Amtsbothen 1 fl 12 kr ^ Joh. Jörg Matt x 2 fl 3 kr Zusammen 84 fl 4 kr Zusammen 38 fl 28 kr. hat also zu viel bezahlt hat also zu wenig bezahlt 2 fl 22 kr 2-/z dl 2 fl 22 kr 2-/,- dl Welche sie von der untern Land- Welche sie der oberen Herrschast schaft zum Ersatz zu erheben hat. zu ersetzen hat. Nach dieser Berechnung hätte die obere Landschaft von der untern nicht mehr als 2 fl 22 kr 2-^ dl zum Ersatze zu fordern. Weil aber diese einseitige Berechnung keinen Bestand haben kann, so ist nothwendig das der Hr. Joseph Nescher Landammann der untern Herrschaft dazugezogen, und falls sie ihre Richtigkeit hat, von ihm unterschrieben werde. Anbey wird Raithgeber erinnert, daß er künftig zu Verhütung derley Verwirrungen vor Ablegung seiner Rechnung mit dem Landammann der untern Herrschaft die nöthige Abrechnung pflegen und diese sodann der Rechnung bey- legen solle. Dann sind die meisten und zwar wichtige Posten von Auslagen ganz unbelegt verrechnet, welches man in Zukunft ungeahndet nicht mehr passieren lassen wird. Revidirt Lichtenstein d. 23ten Aug. 1789. Adjustirt gez. Wanger Amtsschreiber gez. Menzinger Landvogt.
	        

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