Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 383 — und an allen obgeschriebenen Punkten und Artikeln festhalten wollen. Alles und Jedes, was die obgenannten gemeinsamen Ob- männer und Schiedsrichter, ihre Mehrheit, oder was, falls die Ob- männer strittig würden, der obgenannte Landvogt aussprechen und zu Recht erkennen werden, sollen und wollen wir fest, stät, unver- brüchlich und völlig unverändert halten und vollführen und nimmer wollen wir dagegen handeln, weder durch Abänderung oder sonstwie, und zwar ohne jeden Trug und ohne alle Gefährdung. Zur Beur- kundung, zur vollen Bewahrheitung und zur steten und festen Sicherheit in Gegenwart und Zukunft haben wir Ulrich Brun, Frei- herr zu Räzürs, und sein Sohn Hans, unsere Siegel für uns, für die ehegenannten Heinrich und Ulrich von Räzüns, für unsere Par- tei, Diener und die Unsrigen, sowie ich Haintz Buwigs für mich und alle meine Helfer, öffentlich an diesen Brief gehängt. Sie alle erklären sich damit willentlich als verbunden. Hierauf verkünden wir Hans von Seon, Ritter und Bürger zu Zürich, Ruof von Rot, Schultheiss zu Luzern, Hans von Moos und Hans Studier von Uri, Jos Jakob, Ammann, und Hans Reding, Landmann zu Schwyz, dass wir diese Vereinbarung und alle obgeschriebenen Dinge im Namen der gemeinsamen Eidgenossen, Städte und Länder, als Schieds- gericht angeordnet und empfohlen haben und derweise die obge- nannten Herren beider Parteien überein gebracht haben. Zu einem Zeugnis und ewigen Gedächtnis aller vorgeschriebenen schiedsge- richtlichen Unterhandlungsgegenstände haben wir Hans von Moos und Hans Studier von Uri unsere Siegel für uns und die vorge- nannten Mitboten auf aller Bitte hin, da sie eigene Siegel nicht bei sich hatten, öffentlich an diesen Brief gehängt, der zu Chur gegeben ist am nächsten Samstag nach St. Ursula-Tag, der heiligen Jungfrau, 1395 Jahre nach Christi Geburt. Original im Bischöflichen Archiv Chur. Pergament 46 X 28 cm. Gotische Kursive. Die Zeilen sind nicht gerade. Vorlinierung nicht ersichtlich. Durch scharfe Gravierung vorberändert. Unten 4,4 cm breite Plica, worin an Per- gamentstreifen die 5 Siegel hingen. 1. Das Siegel des Ulrich Brun von Räzüns fehlt. 2. « f S\ IOHANNIS. DE. RVITSVINS». Im leeren Felde dreieckiger Wappenschild, gespalten, rechts 5 mal geteilt. Rund, 3,2 cm. 3. «t S\ HAINTZ * DCI * PVWIGS». Im leeren Felde dreieckiger Wappenschild mit Stein- bockshorn. Rund. 3,2 cm. 4. «f S' IOHANNIS. DE. MOS». Im leeren Felde
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.