Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 328 — in vermehrter Weise haben und gewinnen möchten. Wir übergeben denselben Hans, der-Rekinen Sohn, und was von ihm gekommen ist oder noch von ihm kommt, mit Leib und mit Gut unserer lieben Frau des Gotteshauses zu Ghurwalden. Wir erlauben dem Gottes- hause zu Churwalden und allen seinen Pröpsten und Klosterherren den oben geschriebenen Knaben Hans, Anna Rekinens Sohn, und was von ihm gekommen ist oder von ihm noch kommt, fürderhin ohne Säumung und Irrung für Eigen zu behalten und so zu halten wie andere Gotteshausleutie von Churwalden. Wir sollen dem Gottes- hause zu Churwalden für die oben geschriebene Schenkung guter Gewährsmann sein bei jedem Anspruch, mit guter Treue, ohne Ge- fährde und mit Kraft und Urkunde dieses Briefes. Zur wahren und steten Beurkundung der obgeschriebenen Sache geben wir dem Gotteshause zu Churwalden diesen Brief besiegelt mit unserem eigenen, angehängten Siegel. Dieser ist gegeben zu Chur am St. Florinstag, im Jahre da man zählt von Christi Geburt 1391 Jahre. Cartularium Monasterii Curwaldensis 6. XV im Bischöf- lichen Archiv Chur, fol. XXIIII oben unter der Rubrik: «Donacio Comitis Hainrici de Werdenberg preposito Gerung et Monasterio / aliquorum propriorum hominum. Anno 1.3.91. .A. 27.». Unten: «Concordat cum originali per omnia / Conradus Notarius scripsit». Vorn im Generalregister des Bandes unter «Mag- nalia» eingereiht. 
:' Druck. Mohr, Codex diplomaticus IV (1865), n. 161. Regest. Krüger, Die Grafen von Werdenherg, in Mitteilungen zur Vaterländischen Geschichte XXII (1887), S. LVIII, Reg. n. 519. 1 w" als Initiale. 2 e über o. 3 o über u. 4 v über o. 5 «vorges» mit Kürzungszeichen im s, kann auch «vorgesaite» aufgelöst werden. 6 e über u. 7 Zuerst hiess es «haben», das Böglein des b ist aber radiert und t oben hineingeflickt. 8 Ein weiteres e über i 9 e über a.
	        

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