Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 291 — Ue Versetzung Wir Johann usw. tun kund, dass der bescheidene Knecht Johann, Herr Rudolfs des Ritters seligen Sohn, weiland Vogt von Bludenz, vor uns erschien. Er gab uns in unsere Hand den halben Teil des im Triesner Kirchspiel gelegenen Zehnten auf, der ein uns und unserem Gotteshause zugehörendes Lehen ist. Er bat uns, dass wir diesen dem bescheidenen Manne Heinrich Stöcklin, Bürger zu Feldkirch, verleihen mögen, da er ihm denselben zu kaufen gegeben habe. Dazu hat uns der ehegenannte Heinrich aus- drücklich bewiesen, dass er vormals den andern Halbteil desselben Zehnten zu Triesen recht und redlich gekauft habe von Wil- helm von Richen stein, sesshaft zu Triesen. Da er dieser Käufe wegen also beide Teile des Zehnten gekauft hat, bat er uns geflissentlich gebeten, dass wir den Zehnten darum ihm und seinen Erben, Söhnen und Töchtern, zu einem rechten Lehen verleihen mögen. Nun haben wir Nutzen, Dienst usw. erwogen und verleihen ihn dem Heinrich Stöcklin und seinen Erben, seinen Söhnen und Töchtern, ohne alle Gefährde, nach unseres Gotteshauses Recht. Gegeben usw. Abschrift im Bischöflichen Archiv Chur, Liber de feodis, fol. III. Papier-Band zu 22 X 30 cm., in braunem Leder gebunden. Unser Eintrag in sorgfältiger, leicht verschnörkelter gotischer Kursive ist von der 1. Hand des Bandes geschrieben, deren letzter datierter Eintrag das Jahr 1387 berührt. Unsere Abschrift stellt eine Kürzung der Urkunde dar, und zwar nicht nur an jenen Stellen, die durch «etc.» kenntlich gemacht sind. Andere Abschrift ebenda im «Buoch der Vestinen . . . anno 1410» (Per- gament-Umschlag), d. h. Chartular R (Urkundenregister des Hochstifts Chur), d. h. Lehenbuch A (Muoth). Papier-Band 21 X 29,5 cm, 175 Seiten. Eintrag vom Hauptschreiber des Bandes (bis S. 132) in gotischer Kursive; aus dem Liber de feodis: oben auf S. 79 steht als Titel: «Haintz von Vndcrwegen. vnd Wilhelm von Richenstain», und als Ueberschrift: «Diss hand ze lehen enpfangen den zehenden allen ze Trisen». Hierauf folgt n. 149 unten, dann der hier in Frage stehende Text. Zur Ueberlieferung. Bei Kaiser-Büchel, Geschichte des Fürstentums Liechtenstein (1923), S. 260 bei8St es. zum Regest dieser Urkunde: «Triesner Pfarr-Archiv». Ebenda heisst es noch: «Dem Joh. -von Unterwegen gibt derselbe Bischof die Begünstigung, das Lehen am Triesenberg auch auf seine Töchter zu vererben.» Das bezieht sich nun zweifelsohne auf die Urkunde vom '25. Juli 1384 (n. 134), deren Original sich aber im Bischöflichen Archiv zu Chür, nicht im Pfarr-Archiv zu Triesen, befindet. Unsere Einsichtnahme im Pfarr-Archiv Triesen ergab, dass sich da
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.