Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 287 — komen. an der selben kirchen vnd kirchensatz aller aygenschafft11. aller lehenschafft aller vorderung vnd ansprach vnd / aller ge- waltsami vnd aller Recht, so wir vnd vnser5 vordem darzuo2 vnd daran gehebt habent, vntz5 vff disen hüttigen tag. als diser brief geben ist äne gevaerde13, Wir habent och die vor-/genanten kirchen vnd 
kirchensatz. mit aller aygenschafft11 vnd mit aller zuoge- hoerde10, jn der obgenanten herren. hand vnd gewalt brächt, mit allen Sachen als es wol krafft vnd macht / haben, vnd 
vest vnd staet13 beliben sol nv vnd och hienach. Wir vnd vnser5 erben vnd nachkomen. soellent4 och der vorgenanten herren vnd aller jro nachkomen vmb die obgenanten kirchen vnd den / kirchensatz. vnd 
och vmb aellü13 vorgeschribnü ding, guot2 vnd getrüw wem vnd schirmer sin. nach dem Rechten, wä vnd wie sy11 des jemer bedurffent vnd notürfftig sint vnd werdent. Es sye11 an / gaisch- lichen oder an weltliohen gerichten. das wir für vns5 
vnd alle vnser5 erben vnd nachkomen gelobt vnd verhaissen habent mit vnsern5 guoten2 trüwen äne gevaerde13. Vnd14 ze wärem vnd offem / vrkünde vnd ainer bestaeten13 vesten sicherhait. aller dirre vor- geschriben ding, habent wir vorgenanter Gräf Ruodolff2 von Montfort. den obgenanten Chörherren vnd gemainem Cappittel - - / vnd allen jren nachkomen disen brief besigelt geben mit vn- serm5 aygeri11 angehenkten jnsigel. für vns5 vnd alle vnser5 erben vnd nachkomen. Vnd habent och ze merer vnd noch besser sicherhait / ge- betten. den Erwirdigen fürsten vnsern5genaedigen13herren Byschoff11 J o h a n s e n15 von C h ü r. das er sin aygen11 jnsigel ze ainer züg- nüsz der wärhait. aller vorgeschribner ding och offenlich gehenket / hät an disen brief. Das selb vnserD aygen11 jnsigel. wir jetzgenanter Byschoff11 J o h a n s von Chur. von siner Bettwegen vnd ze ainer zügnüss aller dirre vorgeschribner ding, vns5 vnd vnsren5 nach-/ komen vnschaedlich13 offenlich gehenkt habent an disen brief. Der ist ze veltkirch geben, do-man von Cristes gebürte zalt drüzehen- hundert-järe darnach in dem Sechs vnd achtzigosten järe / an sant philippen vnd sant Jacobs äbent. der hayligen11 zwelffbotten.;. Uebersetzung Wir Graf Rudolf von Montfort, Herr zu Feldkiroh und Pfleger des Gotteshauses zu Chur, verkünden öffentlich mit diesem gegen- wärtigen Briefe allen denen, die ihn ansehen oder lesen hören,
	        

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