Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 138 — 2. Eegen Ausbezahlung dieser Aversalsumme verzichtet die Ge- meinde Mauren dem öfter. Religionssonde und dessen etwaigen Rechtsnachfolgern gegenüber sowohl sür die Vergangenheit als auch für die Zukunft auf alle, aus dem Titel des Zehentrechtes und des Eüterbesitzes oder aus dem Titel des Patronates herzuleitende Ansprüche einer Beitragsleistung zu den Kirchen- Widums- und Friedhofs-Baulichkeiten der Gemeinde Mauren. 3. Gestattet die Gemeinde Mauren dem Religionsfonde die ob dem ihm gehörigen, im Fürstenthum Liechtenstein gelegenen und im fürstl. liechtenst. Erundbuche sol. 107 bis sol. 134 eingetragenen Grundstücke, Zehenten und Zinsungen des ehemaligen Priorates Zt. Johann sub. Pag. 10 f unter der Rubrik! „Schuldigkeiten" an- gemerkte Patronatslast aus dem Erundbuche auf ein einseitiges Ansuchen zur Löschung zu bringen. 4. Dieser Vergleich wird in zwei gleichlautenden Exemplaren urkundlich ausgefertigt. Urkundlich dessen wurde der Vergleich von beiden Theilen und zweien Zeugen gefertiget. Ios. Anton Neuner mp. kk. Bezirkshauptmann für die kk. öfter. Regierung 
Franz Ios. Ritter m. p. Bevoll- mächtigter der Gemeinde Mauren. Eebhard Moser m. p. kk. Baurath als Zeuge Johann Kuen m. p. kk. Bezirks-Oberjäger als Zeuge Michael Loacker m. p. kk. Bez. Sekretär als Schriftführer." Die notwendige Genehmigung durch die Statthalterei in Inns- bruck erfolgte am 20. Oktober 1876 und durch die fürstliche Regie- rung am 8. November 1876. Ueber die Verwendung des Geldes berichtet der Ortsvorsteher M. Frick am 17. November 1876, dah 2000 fl zur Zahlung der verschiedenen Arbeiten an Kirche, Pfarrhof und Friedhof gebraucht wurden und 1500 fl wurden dem Kirchen- bausond zugewiesen. Damit hatte der im Jahre 1676 begonnene Streit über die Baulast in Mauren seinen Abschluh gefunden. In langwierigen
	        

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